P
Paddy
Die Heimaufsicht hat in der letzten Woche ein Heim (Heilig-Geist-Seniorenheim) in Paderborn geschlossen.
Quelle: Kreisverwaltung PaderbornStellungnahme des Kreises Paderborn zum Artikel im Westfälischen Volksblatt vom 31. August 2010 „Herz-Jesu-Haus vor dem Aus“ vom 1. September 2010
Nach dem Wohn- und Teilhabegesetz für das Land NRW (WTG) ist es Aufgabe der Heimaufsicht des Kreises, „die Würde, die Interessen und die Bedürfnisse der Bewohner in Betreuungseinrichtungen vor Beeinträchtigungen zu schützen und die Einhaltung der dem Betreiber ihnen gegenüber obliegenden Pflichten und ihre Rechte zu schützen“. Dieser im Gesetz festgeschriebene Anspruch auf respektvolle Betreuung und Schutz der Gesundheit für jene, die sich selbst nicht mehr versorgen können, wiegt ungleich schwerer als die wirtschaftlichen Interessen eines Trägers auf Fortführung einer Einrichtung. Werden massive Mängel in der Pflege festgestellt, greift ein gestufter Maßnahmenkatalog, der von Beratung bis Anordnung einzelner Maßnahmen über einen Aufnahmestopp bis letztlich zur Untersagung des Betriebes reicht. „Die Untersagung des Betriebes einer Pflegeeinrichtung ist eine Entscheidung, die immer eine lange Vorgeschichte hat und niemals leichtfertig getroffen wird. Wenn wir sehen, dass trotz engmaschiger Kontrollen und Vorgaben die festgestellten Mängel nicht dauerhaft behoben werden und Menschen in Gefahr sind, greifen wir heute und in Zukunft konsequent durch. Das tun wir zum Schutz jener Menschen, die in solchen Einrichtungen leben und darauf vertrauen, dass wir als Heimaufsicht hinsehen und helfen“, erklärt Landrat Manfred Müller.