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Hallo,
bei uns im Haus gibt es keine einheitliche Handhabung mit liegen gebliebenem Patieteneigentum (Wertgegenstände, Krankenkassenkarten, Wäsche, Toilettenartikel ect.). Wäsche und Toilettenartikel gammeln manchmal wochenlang unzureichend beschriftet in den Pflegearbeitsräumen. Deshalb möchte ich gerne eine Handlungsanweisung verbindlich für das ganze Haus erstellen. Gibt es rechtliche Grundlagen über den Umgang mit liegen gebliebenem Patienteneigentum? Hat von Euch jemand eine Verfahrensanweisung in seinem Haus?
Freue mich über Rückmeldungen
Gruß Marta Mohr- Neitzert
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bei uns im Haus gibt es keine einheitliche Handhabung mit liegen gebliebenem Patieteneigentum (Wertgegenstände, Krankenkassenkarten, Wäsche, Toilettenartikel ect.). Wäsche und Toilettenartikel gammeln manchmal wochenlang unzureichend beschriftet in den Pflegearbeitsräumen. Deshalb möchte ich gerne eine Handlungsanweisung verbindlich für das ganze Haus erstellen. Gibt es rechtliche Grundlagen über den Umgang mit liegen gebliebenem Patienteneigentum? Hat von Euch jemand eine Verfahrensanweisung in seinem Haus?
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Gruß Marta Mohr- Neitzert
- Qualifikation
- Fachbereichsleitung
- Fachgebiet
- Innere