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Seit über 25 Jahren Arbeitet ich als Pflege/Gerontofachkraft. Vor einem Jahr hatte ich einen Arbeitsunfall.
Der Arzt hat bescheinigt das ich nur in der Betreuung eingesetzt werden kann.
Heute unterschrieb ich den Änderungsvertrag als Betreuungsassistentin. Den Vertrag wollte ich Heim nehmen, mir wurde jedoch gesagt, dann brauchen Sie nicht zu kommen.
In der Einstufung für Betreuungskräfte bin ich ganz unten. Ich fange sozusagen als völliger Anfänger an.
Was mir allerdings mehr sorgen macht, in dem Vertrag ist eine Klausel die besagt: Aufgrund dessen das der Arbeitnehmer freiwillig die Stelle wechselt, Haftet der Arbeitgeber für gesamte körperliche Schäden in keinster weise.
Meine Frage, ist der Arbeitgeber durch diese Klausel fein raus oder ist diese Klausel ungültig?!
Der Arzt hat bescheinigt das ich nur in der Betreuung eingesetzt werden kann.
Heute unterschrieb ich den Änderungsvertrag als Betreuungsassistentin. Den Vertrag wollte ich Heim nehmen, mir wurde jedoch gesagt, dann brauchen Sie nicht zu kommen.
In der Einstufung für Betreuungskräfte bin ich ganz unten. Ich fange sozusagen als völliger Anfänger an.
Was mir allerdings mehr sorgen macht, in dem Vertrag ist eine Klausel die besagt: Aufgrund dessen das der Arbeitnehmer freiwillig die Stelle wechselt, Haftet der Arbeitgeber für gesamte körperliche Schäden in keinster weise.
Meine Frage, ist der Arbeitgeber durch diese Klausel fein raus oder ist diese Klausel ungültig?!
- Qualifikation
- Pflegefachkraft
- Fachgebiet
- Bayern