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Hallo in die Runde, liebe Forenmitglieder,
nach einem Abteilungswechsel innerhalb unserer Klinik, bin ich auch das erste mal mit dem Thema "Rufbereitschaft" konfrontiert worden.
Die zeitlichen Regelungen und das Team sind wirklich super, die aktuell geltenden Regelungen zur Rufbereitschaft jedoch alles andere als fair.
Daher möchte ich hier einmal gern Fragen wie eure Regelungen aussehen oder es sogar rechtliche Bedenken gibt.
Anbei nun die wichtigsten Informationen aus meinem Alltag und dem Haustarifvertrag:
Wir arbeiten 40h/Woche in einer ambulanten Abteilung von 8 - 16:30 Uhr, Mo-Fr.
In der Zeit 16:30 - 8 Uhr wird jeweils ein einzelner für die Rufbereitschaft eingeteilt, am Wochenende im 24h Takt jeweils von 8 Uhr beginnend.
Jede Pflegekraft muss so im Monat ca. 6x Rufdienste leisten.
Hierbei werden wir von den Ärzten angerufen und bei Notfällen entsprechend einbestellt. Der Arbeitsaufwand unterscheidet sich dabei nicht zur alltäglichen Routine, meist ist es allein sogar noch schwerer und deutlich mehr Arbeit zu leisten.
Zeitliche und finanzielle Regelungen:
Die Rufbereitschaft wird mit 50% des Stundenlohns von Mo-Fr und 100% des Stundenlohns an Sa, So und Feiertagen als Pauschale!!! finanziert.
Das heißt, liegt der Stundenlohn bei 18€/h brutto, so bekommt man je Tag Rufbereitschaft 9€ pauschal bezahlt (nicht je Stunde, sondern je Tag!).
Soweit so gut, nun meine Probleme:
Die Aktivzeit der Rufbereitschaft, wo wir in die Klinik bestellt werden und regelmäßig je 4-5h anwesend sind, wird nicht als Dienstzeit gezählt. Die Aktivzeit zählt als Überstunde und wird entsprechend als Überstunde bezahlt. Jede ausgezahlte Überstunde (im Haustarifvertrag als "Zeitzuschlag" aufgeführt) wird allerdings nur mit 60% des individuellen Stundenlohns bezahlt. Wer also regulär 18€/h brutto verdient, bekommt für seine Aktivzeit innerhalb der Rufbereitschaft noch 10,8€ bezahlt.
Fair ist das nicht, aber auch rechtens?
Darf das auch so sein wenn der Butto-Mindestlohn bald auf 12,5€/Stunde angehoben wird? Wir würden sonst in der Aktivzeit unter dem Niveau des Mindestlohn bezahlt werden!
Weiterhin sind Überstunden in dem Sinne nicht limitiert. So gibt es aufgrund der Rufbereitschaft Wochen, wo die gesetzlich vorgeschriebenen Wochenarbeitsstunden in Höhe von 48h weit überschritten werden. Gibt es hierbei auch eine gesetzlich geltende Sonderreglung für die Rufbereitschaft?
Nun frage ich mich, ob es fair und rechtens ist wenn ich in meiner Aktivzeit auch nur noch 60% pflegerisch leiste?
Dann wird eben nicht die gesamte Blutung versorgt, sondern nur 60% der Clips gesetzt?! :-D
Das wars erstmal, vielen Dank euch!
nach einem Abteilungswechsel innerhalb unserer Klinik, bin ich auch das erste mal mit dem Thema "Rufbereitschaft" konfrontiert worden.
Die zeitlichen Regelungen und das Team sind wirklich super, die aktuell geltenden Regelungen zur Rufbereitschaft jedoch alles andere als fair.
Daher möchte ich hier einmal gern Fragen wie eure Regelungen aussehen oder es sogar rechtliche Bedenken gibt.
Anbei nun die wichtigsten Informationen aus meinem Alltag und dem Haustarifvertrag:
Wir arbeiten 40h/Woche in einer ambulanten Abteilung von 8 - 16:30 Uhr, Mo-Fr.
In der Zeit 16:30 - 8 Uhr wird jeweils ein einzelner für die Rufbereitschaft eingeteilt, am Wochenende im 24h Takt jeweils von 8 Uhr beginnend.
Jede Pflegekraft muss so im Monat ca. 6x Rufdienste leisten.
Hierbei werden wir von den Ärzten angerufen und bei Notfällen entsprechend einbestellt. Der Arbeitsaufwand unterscheidet sich dabei nicht zur alltäglichen Routine, meist ist es allein sogar noch schwerer und deutlich mehr Arbeit zu leisten.
Zeitliche und finanzielle Regelungen:
Die Rufbereitschaft wird mit 50% des Stundenlohns von Mo-Fr und 100% des Stundenlohns an Sa, So und Feiertagen als Pauschale!!! finanziert.
Das heißt, liegt der Stundenlohn bei 18€/h brutto, so bekommt man je Tag Rufbereitschaft 9€ pauschal bezahlt (nicht je Stunde, sondern je Tag!).
Soweit so gut, nun meine Probleme:
Die Aktivzeit der Rufbereitschaft, wo wir in die Klinik bestellt werden und regelmäßig je 4-5h anwesend sind, wird nicht als Dienstzeit gezählt. Die Aktivzeit zählt als Überstunde und wird entsprechend als Überstunde bezahlt. Jede ausgezahlte Überstunde (im Haustarifvertrag als "Zeitzuschlag" aufgeführt) wird allerdings nur mit 60% des individuellen Stundenlohns bezahlt. Wer also regulär 18€/h brutto verdient, bekommt für seine Aktivzeit innerhalb der Rufbereitschaft noch 10,8€ bezahlt.
Fair ist das nicht, aber auch rechtens?
Darf das auch so sein wenn der Butto-Mindestlohn bald auf 12,5€/Stunde angehoben wird? Wir würden sonst in der Aktivzeit unter dem Niveau des Mindestlohn bezahlt werden!
Weiterhin sind Überstunden in dem Sinne nicht limitiert. So gibt es aufgrund der Rufbereitschaft Wochen, wo die gesetzlich vorgeschriebenen Wochenarbeitsstunden in Höhe von 48h weit überschritten werden. Gibt es hierbei auch eine gesetzlich geltende Sonderreglung für die Rufbereitschaft?
Nun frage ich mich, ob es fair und rechtens ist wenn ich in meiner Aktivzeit auch nur noch 60% pflegerisch leiste?
Dann wird eben nicht die gesamte Blutung versorgt, sondern nur 60% der Clips gesetzt?! :-D
Das wars erstmal, vielen Dank euch!
- Qualifikation
- GKPF
- Fachgebiet
- Intensivmedizin