S
Stripping
Hallo,
ein Pat, PS 1 hat Selbstversorgungsdefizite in der Körperpflege. Bisher hatten überwiegend Helfer diese Kundin versorgt, bei der aus meiner Sicht einiges noch optimiert werden konnte. Beispielsweise das Anziehen von Kompressionsstrümpfen im Liegen, ohne vorher Hautpflege mit verschiedensten Salben und Cremes durchzuführen. Meine Begründung: Es saugt sich in den Strümpfen, kein wirklicher Effekt vorhanden und zum anderen erschwert es das Anziehen erheblich. Außerdem müssen diese Strümpfe angezogen werden, wenn Kundin vorher gelegen hat.Bisher wurden sie ihr im sitzen nach der Pflege angezogen. Habe Kundin beraten, Hautpflege der Beine vom Spätdienst durchführen zu lassen, dass mit Übereinstimmung der Kundin an PDL weitergegeben wurde.
Körperpflege wurde von Helfern seit Pflegebegin bisher vollständig übernommen, ohne Einbezug ihrer Fähigkeiten. Allerdings kann sich Kundin selbst Kämmen und hat die Fähigkeiten, Zigaretten zu halten und diese anzuzünden.
Laut Pflegeplanung KANN sie sich das Gesicht und Oberkörper waschen und eincremen. Bisher äußerte sie durch meiner ressourcenorientierten Pflege Zufriedenheit, dass auch so dokumentiert wurde. Ich habe sie beraten, es auch künftig selbst zutun, da es für die Beweglichkeit ihrer Gelenke gut tut.
Sie äußerte Unzufriedenheit, da eine Ganzkörperpflege berechnet wird, obwohl sie nicht einsieht, dass Rücken, Genital- und Fußwäsche eine Ganzkörperpflege ist. Es kam ihrerseits auch die vorsichtige Äußerung eines möglichen Leistungsbetruges, dass ich so an die PDL weitergegeben habe. Sie ist der Ansicht, eine Ganzkörperpflege ist die Übernahme ALLER pflegerischen Tätigkeiten, ansonsten soll es nicht so abgerechnet werden, obwohl sie mit ressourcenerhaltender Pflege zufrieden und von mir auch SO dokumentiert wurde.
Kundin hat sich nun über mich beschwert, und hat meine Empfehlung der Beweglichkeit negativ weitergegeben mit den Worten, ich hätte behauptet, sie soll sich "etwas bewegen".
Kundin hat bei den Hlfern gweint, weil sie nicht zufrieden damit sei und künftig entweder alle pflegerischen Tätigkeiten übernommen haben möchte, ansonsten sie den PD wechselt.
Lt Pflegeplanung KANN sie es aber.
Soll ich nun von meiner Begründung absehen und sinnlose Pflegetätigkeiten übernehmen, obwohl ich WEIß, dass ich ihr somit Fähigkeiten aberziehe, oder soll ich weiterhin darauf bestehen?
Meiner Meinung nach sehe ich hier eindeutig, dass der Kunde nicht die nötigen Informationen von Ganzkörperpflege erhielt die er brauchen würde, und andererseits auch eine einfühlsame Patientenedukation nötig ist, um ihre Entscheidungsfreiheit zu fördern.
Ich stehe nun in einer sehr unglücklichen Situation, die Kundin hat bei den Helfern geweint und es tut mir sehr leid. Ich dachte, meine Änderung war in ihrem Sinne. Anscheinend nicht.
ein Pat, PS 1 hat Selbstversorgungsdefizite in der Körperpflege. Bisher hatten überwiegend Helfer diese Kundin versorgt, bei der aus meiner Sicht einiges noch optimiert werden konnte. Beispielsweise das Anziehen von Kompressionsstrümpfen im Liegen, ohne vorher Hautpflege mit verschiedensten Salben und Cremes durchzuführen. Meine Begründung: Es saugt sich in den Strümpfen, kein wirklicher Effekt vorhanden und zum anderen erschwert es das Anziehen erheblich. Außerdem müssen diese Strümpfe angezogen werden, wenn Kundin vorher gelegen hat.Bisher wurden sie ihr im sitzen nach der Pflege angezogen. Habe Kundin beraten, Hautpflege der Beine vom Spätdienst durchführen zu lassen, dass mit Übereinstimmung der Kundin an PDL weitergegeben wurde.
Körperpflege wurde von Helfern seit Pflegebegin bisher vollständig übernommen, ohne Einbezug ihrer Fähigkeiten. Allerdings kann sich Kundin selbst Kämmen und hat die Fähigkeiten, Zigaretten zu halten und diese anzuzünden.
Laut Pflegeplanung KANN sie sich das Gesicht und Oberkörper waschen und eincremen. Bisher äußerte sie durch meiner ressourcenorientierten Pflege Zufriedenheit, dass auch so dokumentiert wurde. Ich habe sie beraten, es auch künftig selbst zutun, da es für die Beweglichkeit ihrer Gelenke gut tut.
Sie äußerte Unzufriedenheit, da eine Ganzkörperpflege berechnet wird, obwohl sie nicht einsieht, dass Rücken, Genital- und Fußwäsche eine Ganzkörperpflege ist. Es kam ihrerseits auch die vorsichtige Äußerung eines möglichen Leistungsbetruges, dass ich so an die PDL weitergegeben habe. Sie ist der Ansicht, eine Ganzkörperpflege ist die Übernahme ALLER pflegerischen Tätigkeiten, ansonsten soll es nicht so abgerechnet werden, obwohl sie mit ressourcenerhaltender Pflege zufrieden und von mir auch SO dokumentiert wurde.
Kundin hat sich nun über mich beschwert, und hat meine Empfehlung der Beweglichkeit negativ weitergegeben mit den Worten, ich hätte behauptet, sie soll sich "etwas bewegen".
Kundin hat bei den Hlfern gweint, weil sie nicht zufrieden damit sei und künftig entweder alle pflegerischen Tätigkeiten übernommen haben möchte, ansonsten sie den PD wechselt.
Lt Pflegeplanung KANN sie es aber.
Soll ich nun von meiner Begründung absehen und sinnlose Pflegetätigkeiten übernehmen, obwohl ich WEIß, dass ich ihr somit Fähigkeiten aberziehe, oder soll ich weiterhin darauf bestehen?
Meiner Meinung nach sehe ich hier eindeutig, dass der Kunde nicht die nötigen Informationen von Ganzkörperpflege erhielt die er brauchen würde, und andererseits auch eine einfühlsame Patientenedukation nötig ist, um ihre Entscheidungsfreiheit zu fördern.
Ich stehe nun in einer sehr unglücklichen Situation, die Kundin hat bei den Helfern geweint und es tut mir sehr leid. Ich dachte, meine Änderung war in ihrem Sinne. Anscheinend nicht.