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Arbeitet jemand nach der "Vereinbarung nach § 132g Abs. 3 SGB V über Inhalte und Anforderungen der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase"?
Grob geht es um ein Beratungsangebot - was gibt es an Palliativversorgung, womit haben die Betroffenen am Lebensende zu rechnen, mit mehr oder weniger einer Patientenverfügung als mögliches Ergebnis.
Gibt´s überhaupt schon entsprechende Weilterbildungen? Ist in den Heimen diese Vereinbarung überhaupt bekannt?
Für Erfahrungsberichte bin ich dankbar
Grob geht es um ein Beratungsangebot - was gibt es an Palliativversorgung, womit haben die Betroffenen am Lebensende zu rechnen, mit mehr oder weniger einer Patientenverfügung als mögliches Ergebnis.
Gibt´s überhaupt schon entsprechende Weilterbildungen? Ist in den Heimen diese Vereinbarung überhaupt bekannt?
Für Erfahrungsberichte bin ich dankbar
- Qualifikation
- krankenschwester
- Fachgebiet
- krankenhaus