A
Hallo,
wir haben zum ersten Mal eine Patientin (Beamte in Ruhestand), die gesetzlich versichert ist und Beihilfe erhält (50%).
Jetzt wurde sie in die PS I eingestuft und hat die Beihilfe fürs Pflegegeld (zunächst mal) beantragt.
Wie müssen wir uns als Pflegedienst verhalten, wie funktioniert die Abrechnung SGB V und XI?
Gibt es Besonderheiten bei den Verordnungen? Müssen wir sie genauso bei der gesKK einreichen, wie bei "gewöhnlichen" ges. vers. Patienten?
Wer sich hier auskennt, bitte erzählt einfach, welche Unterschiede es gibt. Alles, was Euch dazu einfällt.
Vielen Dank!
Gruß
wir haben zum ersten Mal eine Patientin (Beamte in Ruhestand), die gesetzlich versichert ist und Beihilfe erhält (50%).
Jetzt wurde sie in die PS I eingestuft und hat die Beihilfe fürs Pflegegeld (zunächst mal) beantragt.
Wie müssen wir uns als Pflegedienst verhalten, wie funktioniert die Abrechnung SGB V und XI?
Gibt es Besonderheiten bei den Verordnungen? Müssen wir sie genauso bei der gesKK einreichen, wie bei "gewöhnlichen" ges. vers. Patienten?
Wer sich hier auskennt, bitte erzählt einfach, welche Unterschiede es gibt. Alles, was Euch dazu einfällt.
Vielen Dank!
Gruß
- Qualifikation
- Inhaber
- Fachgebiet
- Ambulanter Pflegedienst in Hessen