Soweit ich mich recht entsinne, betrug die Höhe - zumindest im Jahre 2000 noch - lediglich 5
DM. Alles was diesen Betrag überstieg konnte somit als Vorteilsnahme gewertet werden. Aber ich denke in der Praxis gibt es hierbei - damals wie heute - recht unterschiedliche Umgehensweisen damit.
Problematisch betrachte ich die Annahme von Geldgschenken, für oder nach einer bestimmten Pflegehandlung (z.B. wie in diesem Thread mit der Haarwäsche beschrieben).
Unsere Patienten sollten nicht den Eindruck gewinnen, daß man - um in den Genuß von Pflegehandlungen zu gelangen - das Personal
schmieren muß. :blushing:
Genau solche Vorfälle sind es, weshalb die persönliche Annahme von Geldwerten auch arbeitsrechtliche Konsequenzen mit sich bringt. In meinen Augen völlig zu recht. Und daher lehne ich solche situationsgebundenen Geschenke prinzipiell mit einem Lächeln und den Worten "Vielen Dank, aber sie haben lange genug Ihre Krankenkassenbeiträge bezahlt - jetzt ihre Krankenkasse mal dran :wink: " ab.
Für mich gibt es hier aber einen Unterschied zu Patient/innen, die nach Ihrer Entlassung der Station - oder auch einzelnen Pflegekräften - einen Heiermann in die Hand drücken, um sich für die bereits vollendete geleistete Pflege vorrangig symbolisch zu bedanken.
Ob dies nun eine Packung Kaffee ist, ein Kuchen, Süßbapp oder ein geringer Geldbetrag sei dahingestellt.
Hierbei handelt es sich meiner Auffassung nach um "Dankeschön", daß viele nicht mehr über die Lippen bekommen und dies daher lieber '
durch die Blume' sagen.
Persönlich ist mir ein fester Händedruck, ein Lächeln und ein ausgesprochenes Dankeschön deutlich lieber - und es hat auch einen deutlich höheren Stellenwert für mich.
Gruß,
Christian