
Eine Mitarbeiterin ist schwanger. In der Außerklinischen Intensivpflege werden sie ja bei uns dann sofort ins Beschäftigungsverbot geschickt. Von ihr kam nun die Frage, wie das Gehalt berechnet wird bzw. welche Gehaltsabrechnungen zugrunde gelegt werden. Mein Kenntnissstand: Der durchschnittliche Bruttoverdienst der letzten 13 Wochen oder 3 Monate inclusive aller regelmäßig gezahlten Zulagen/Zuschläge.Welche Gehaltsabrechnungen wie aber zugrunde gelegt werden, da bin ich auch überfragt.
Die Mitarbeiterin ist laut Attest seit dem 01. Januar Schwanger. Das hieße der Durchschnittsverdienst von Dezember, November, Oktober wäre Berechnungsgrundlage. Wie verhält sich das nun mit den Zuschlägen? Die Zuschläge werden bei uns immer erst zwei Monate später gezahlt d.h. die Zuschläge für Dezember werden erst am 22. Februar mit dem Lohn vom Januar gezahlt. Würden trotzdem diese zur Berechnung herangezogen? Vom Gefühl her würde ich sagen Ja. Aber wir sind ja in Deutschland. Ich hab die MA an die Lohnbuchhaltung verwiesen, aber ich wäre auch gern schlauer und evtl. betrifft es mich ja auch bald mal.
Die Mitarbeiterin ist laut Attest seit dem 01. Januar Schwanger. Das hieße der Durchschnittsverdienst von Dezember, November, Oktober wäre Berechnungsgrundlage. Wie verhält sich das nun mit den Zuschlägen? Die Zuschläge werden bei uns immer erst zwei Monate später gezahlt d.h. die Zuschläge für Dezember werden erst am 22. Februar mit dem Lohn vom Januar gezahlt. Würden trotzdem diese zur Berechnung herangezogen? Vom Gefühl her würde ich sagen Ja. Aber wir sind ja in Deutschland. Ich hab die MA an die Lohnbuchhaltung verwiesen, aber ich wäre auch gern schlauer und evtl. betrifft es mich ja auch bald mal.
- Qualifikation
- PDL
- Fachgebiet
- Heimbeatmung
- Weiterbildungen
- Krisenintervention, Ernährungsberatung, PDL, Mentor, Pflegeexperte außerklinische Intensivpflege