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Hallo ,
mich würde mal interessieren ob ich ein Anrecht auf mein Gehalt habe beim Wechsel der Abteilung. Ich arbeite immoment auf einer kardiologischen Intensiv/Überwachungsstation als Schichtleitung, dort habe ich das Gehalt alt als Leitung. Letztes Jahr habe ich die Weiterbildung zur Stationsleitung gemacht und jetzt möchte ich in den Funktionsdienst (Herzkatheter-Labor) wechsel. Ich würde dort nicht mehr als Leitung arbeiten, kann ich trotzdem mein jetziges Gehalt verlangen ?
Würde mich mal interssiern was Ihr dazu sagen könnt,.
Vielen dank schon mal!!!
Grüsse
Venom
mich würde mal interessieren ob ich ein Anrecht auf mein Gehalt habe beim Wechsel der Abteilung. Ich arbeite immoment auf einer kardiologischen Intensiv/Überwachungsstation als Schichtleitung, dort habe ich das Gehalt alt als Leitung. Letztes Jahr habe ich die Weiterbildung zur Stationsleitung gemacht und jetzt möchte ich in den Funktionsdienst (Herzkatheter-Labor) wechsel. Ich würde dort nicht mehr als Leitung arbeiten, kann ich trotzdem mein jetziges Gehalt verlangen ?
Würde mich mal interssiern was Ihr dazu sagen könnt,.
Vielen dank schon mal!!!
Grüsse
Venom
- Qualifikation
- Gesundheitspfleger
- Fachgebiet
- Überwachungsstation