Leider haben weder muekke noch lisy recht. Denn delegieren heißt ich ich übertrage nicht nur die Tätigkeit sondern auch die
Verantwortung für fachgerechte Durchführung. Deshalb ist die Delegation an Bedingungen geknüpft, Ausbildung, Fachnachweis, evtl. Position.
Beispiel 1: Autowerkstatt
Ein Lehrling oder Geselle kan die Aufgabe übertragen bekommen Bremsen zu richten. Die Endabnahme und Kontrolle und damit die Verantwortung bleibt beim Meister. Keine Delegation möglich.
Beispiel 2: Als examinierte Krankenschwester kann ich auch an Schüler jede Tätigkeit übertragen ( Spritzen, Kathetern etc.), die Verantwortung für die fachgerechte Durchführung bleibt immer bei der exam. Krs. - nicht delegationsfähig.
Bei besonders gefahrenbehafteten Tätigkeiten, m.E. als behandlungspflegerische Tätigkeiten und Tätigkeiten der Speziellen Pflege bezeichnet ist meistens sogar die körperliche Anwesenheit erforderlich.
Beispiel 3: Dienstplangestaltung kann an jeden übertragen werden. Gültigkeit erhält dieser erst mit der Unterschrift des übergeordneten Vorgesetzten - PDL Ebene oder vergleichbar. Verantwortung dafür kann nicht übertragen werden, also keine Delegation. Da für die Einhaltung z.B. des Arbeitszeitgesetzes u.a. immer der übergeordnete Vorgesetzte herhalten muss.
Dazu gibt es auch Gerichtsurteile z.B. Organisationsverschulden. Ein Dienstplan wird erstellt, es gibt zu wenig Personal die Arbeit ist so nicht zu bewältigen, die Aufsichtspflicht sachlich, personell nicht erfüllt. Der Vorgesetzte hat die Pflicht dies abzustellen, da nur er die Möglichkeit hat dies tun ( Einstellen, Aushilfen, Versetzen von anderer Station, Urlaubssperre, freie Tage streichen etc.). Erstellung des Dienstplans übertragbar, Delegation nein.
Definition delegieren: Kompetenz und Verantwortung werden übertragen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Delegieren
Zu deiner Frage gibt es eine einfache Antwort:
eine gesetzliche Vorschrift nach dem eine bestimmte Ausbildung für eine leitende Tätigkeit gefordert würde existiert nicht. Für den Betrieb einer Einrichtung m.E. schon (amb. Krpflg., Altenheim etc.).
z.B. ich gründe eine amb. Krankenpflege, bin Kaufmann muss ich einen Mitarbeiter nachweisen der die geforderte Ausbildung und Erfahrung hat. Habe ich als Eigentümer die geforderten Nachweise selbst, kann ich für die Leitung der Reinigungskraft vom Supermarkt nebenan übertragen. Wird wohl keiner machen aber das Beispiel wird deutlicher.