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- 22.07.2016
DBfK Pressemitteilung
Für den DBfK schon lange klar: Ohne Anschubfinanzierung kann Errichtung einer Pflegekammer nicht gelingen
Der DBfK begrüßt den Beschluss der niedersächsischen Regierungsfraktionen, sich mit sechs Millionen Euro an der Errichtung der 2018 konstituierten Pflegekammer Niedersachsen im Nachhinein zu beteiligen. Die Regierung erfüllt damit – endlich – teilweise eine alte Forderung des DBfK. Denn der beschlossene Betrag wird nicht ausreichen, um die Errichtungskosten vollständig zu übernehmen.
Für den DBfK schon lange klar: Ohne Anschubfinanzierung kann Errichtung einer Pflegekammer nicht gelingen
Der DBfK begrüßt den Beschluss der niedersächsischen Regierungsfraktionen, sich mit sechs Millionen Euro an der Errichtung der 2018 konstituierten Pflegekammer Niedersachsen im Nachhinein zu beteiligen. Die Regierung erfüllt damit – endlich – teilweise eine alte Forderung des DBfK. Denn der beschlossene Betrag wird nicht ausreichen, um die Errichtungskosten vollständig zu übernehmen.