S
Hallo!
Ich benötige Euren Rat bzw Eure Erfahrungen!
Folgendes Szenario:
Intensivpflegedienst, 1:1 Versorgung
Mitarbeiter wiederholt wegen psychischer Erkrankung krankgeschrieben, teilweise stationär behandelt. Nach längerer Krankheit Wiedereingliederung. Einige Zeit danach wird der Mitarbeiter wieder auffällig, macht Fehler durch Konzentrationsmängel, merkt sich Anweisungen nicht, es gibt mehrere Gespräche, Anweisungen zum Verhalten etc. Unter anderem ein Handyverbot während der Arbeitszeit, da Mitarbeiter mehrfach dabei beoachtet wurde, wie er sehr intensiv mit seinem Handy beschäftigt war, den Patienten dabei jedoch komplett aus den Augen gelassen hatte.
Nach abermaligem Pflegefehler und in der Folge noch massiv unangemessenem Verhalten gegenüber den Angehörigen wurde der Mitarbeiter zu einem Gespräch mit der PDL einbestellt. Diese Gespräch hat er verweigert mit der Aussage, er würde sowieso kündigen.
Gegen die vom Arbeitgeber erfolgte Kündigung legt er allerdings jetzt Widerspruch ein.
Nun zu meiner Frage:
kann ein Arbeitnehmer gezwungen werden, einen psychisch instabilen Menschen weiterhin in der 1:1 Intensivpflege einzusetzen?
Es ist ein kleiner Pflegedienst, andere Einsatzmöglichkeiten wie z.B. Büro gehen aufgrund mangelder Qualifikation des Mitarbeiters nicht.
Wie geht man mit derart erkrankten MA in der 1:1 Pflege um? Was sind Eure Erfahrungen auf diesem Gebiet?
Danke für Eure Meinungen/Tipps/Berichte,
Schlumpf
Ich benötige Euren Rat bzw Eure Erfahrungen!
Folgendes Szenario:
Intensivpflegedienst, 1:1 Versorgung
Mitarbeiter wiederholt wegen psychischer Erkrankung krankgeschrieben, teilweise stationär behandelt. Nach längerer Krankheit Wiedereingliederung. Einige Zeit danach wird der Mitarbeiter wieder auffällig, macht Fehler durch Konzentrationsmängel, merkt sich Anweisungen nicht, es gibt mehrere Gespräche, Anweisungen zum Verhalten etc. Unter anderem ein Handyverbot während der Arbeitszeit, da Mitarbeiter mehrfach dabei beoachtet wurde, wie er sehr intensiv mit seinem Handy beschäftigt war, den Patienten dabei jedoch komplett aus den Augen gelassen hatte.
Nach abermaligem Pflegefehler und in der Folge noch massiv unangemessenem Verhalten gegenüber den Angehörigen wurde der Mitarbeiter zu einem Gespräch mit der PDL einbestellt. Diese Gespräch hat er verweigert mit der Aussage, er würde sowieso kündigen.
Gegen die vom Arbeitgeber erfolgte Kündigung legt er allerdings jetzt Widerspruch ein.
Nun zu meiner Frage:
kann ein Arbeitnehmer gezwungen werden, einen psychisch instabilen Menschen weiterhin in der 1:1 Intensivpflege einzusetzen?
Es ist ein kleiner Pflegedienst, andere Einsatzmöglichkeiten wie z.B. Büro gehen aufgrund mangelder Qualifikation des Mitarbeiters nicht.
Wie geht man mit derart erkrankten MA in der 1:1 Pflege um? Was sind Eure Erfahrungen auf diesem Gebiet?
Danke für Eure Meinungen/Tipps/Berichte,
Schlumpf
- Qualifikation
- In Ausbildung
- Fachgebiet
- Häusliche Pflege