
Hallo alle zusammen,
Ich habe kürzlich in einer Einrichtung im Spätdienst gearbeitet und sollte da unter anderem helfen das Abendbrot zuzubereiten. Das heisst Brote schmieren, belegen und und bei Bedarf kleinschneiden. Ich habe bei der Zubereitung selbstverständlich Handschuhe getragen und vorher natürlich Hände desinfiziert. Als die Kollegin (vom Stammpersonal) gesehen hat, das ich mit Handschuhen gearbeitet habe, hat sich mich schief angesehen und meinte, es sei bei Ihnen in der Einrichtung verboten(!) in der Küche Handschuhe zu tragen. Man dürfe nur bei der Intimpflege Handschuhe tragen! Diese Argumentation ist bei mir auf völlige Unverständnis gestossen und ich habe die Kollegin gefragt, ob sie denn keine Infektionsschutzbelehrung mitgemacht habe. Dort wird einem eigentlich erklärt, das man bei der Essenszubereitung aus hygienischen Gründen Handschuhe tragen muss. Die Kollegin hat daraufhin nichts mehr gesagt und ich habe weiter mit Handschuhen gearbeitet.
Die Kollegin selbst hat ohne Handschuhe gearbeitet und u.a. mit blosser Hand kleingeschnittene Butter in Schalen portioniert.
Ist das rechtens (sofern es stimmt), das eine Einrichtung seinem Personal das Tragen von Handschuhen bei Küchenarbeiten verbietet? Oder ist das jetzt eine Regelung und ich bin mit der Infektionsschutzbelehrung nicht auf dem neuesten Stand?
Ich habe kürzlich in einer Einrichtung im Spätdienst gearbeitet und sollte da unter anderem helfen das Abendbrot zuzubereiten. Das heisst Brote schmieren, belegen und und bei Bedarf kleinschneiden. Ich habe bei der Zubereitung selbstverständlich Handschuhe getragen und vorher natürlich Hände desinfiziert. Als die Kollegin (vom Stammpersonal) gesehen hat, das ich mit Handschuhen gearbeitet habe, hat sich mich schief angesehen und meinte, es sei bei Ihnen in der Einrichtung verboten(!) in der Küche Handschuhe zu tragen. Man dürfe nur bei der Intimpflege Handschuhe tragen! Diese Argumentation ist bei mir auf völlige Unverständnis gestossen und ich habe die Kollegin gefragt, ob sie denn keine Infektionsschutzbelehrung mitgemacht habe. Dort wird einem eigentlich erklärt, das man bei der Essenszubereitung aus hygienischen Gründen Handschuhe tragen muss. Die Kollegin hat daraufhin nichts mehr gesagt und ich habe weiter mit Handschuhen gearbeitet.
Die Kollegin selbst hat ohne Handschuhe gearbeitet und u.a. mit blosser Hand kleingeschnittene Butter in Schalen portioniert.
Ist das rechtens (sofern es stimmt), das eine Einrichtung seinem Personal das Tragen von Handschuhen bei Küchenarbeiten verbietet? Oder ist das jetzt eine Regelung und ich bin mit der Infektionsschutzbelehrung nicht auf dem neuesten Stand?
- Qualifikation
- Pflegehelfer
- Fachgebiet
- Stationäre Pflege