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Hallo Forumsteilnehmer,
ich habe eine Frage wegen der Bezahlung für ein Beratungsgespräch nach § 37 Abs. 3 SGB XI.
Wie jeder weiß gibt es seit dem 01.07.2008 ein neues/geändertes Pflegegesetz.
Hier wurde auch der § 37 Abs. 3 SGB XI geändert.
Die Bezahlung wurde von 16 € auf 21 € (für Stufe I u. II), bzw. 26 € auf 31 € (für Stufe III) erhöht.
Jetzt sagt die Kasse aber folgendes:
Hier ein Auszug aus dem Schreiben: .........Zitat:“...... Sie beträgt in den Pflegestufen I und II bis zu 21 € und in der Pflegestufe III bis zu 31 €....“ Bei der Änderung des § 37 Abs. 3 SGB XI handelt es sich also um eine Kann-Bestimmung. .... :nono:
Im Prinzip wurde die neue Bestimmung so aus den angeln gehoben.
Was könnte man dagegen tun bzw. ist das so Korrekt?
Mfg
ich habe eine Frage wegen der Bezahlung für ein Beratungsgespräch nach § 37 Abs. 3 SGB XI.
Wie jeder weiß gibt es seit dem 01.07.2008 ein neues/geändertes Pflegegesetz.
Hier wurde auch der § 37 Abs. 3 SGB XI geändert.
Die Bezahlung wurde von 16 € auf 21 € (für Stufe I u. II), bzw. 26 € auf 31 € (für Stufe III) erhöht.
Jetzt sagt die Kasse aber folgendes:
Hier ein Auszug aus dem Schreiben: .........Zitat:“...... Sie beträgt in den Pflegestufen I und II bis zu 21 € und in der Pflegestufe III bis zu 31 €....“ Bei der Änderung des § 37 Abs. 3 SGB XI handelt es sich also um eine Kann-Bestimmung. .... :nono:
Im Prinzip wurde die neue Bestimmung so aus den angeln gehoben.
Was könnte man dagegen tun bzw. ist das so Korrekt?
Mfg
- Qualifikation
- Krankenpfleger
- Fachgebiet
- Häusliche Krankenpflege