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Hallo Zusammen
Ich möchte noch einmal das Thema Zwangsernährung ansprechen.
Bin derzeit mit meinem Latein am Ende. Wir haben in unserer Einrichtung eine Bewohnerin mit fortgeschrittener Demenz. Ess-und Trinkverhalten war vor ihrem Krankenhausaufenthalt schon sehr schwierig und zeitaufwendig.
Seit der Entlassung nimmt sie Nahrung mit dem kleinen Löffel zu sich, Flüssigkeiten verweigert sie.
Habe es mit Schlucktraining, Strohhalm versucht.
Einzige Alternative ist die Getränke anzudicken.
Mein Problem ist aber leider eine WBL vom alten Schlag, diese hat den Pflegekräften angeordnet, das die Flüssigkeit über Einmalspritze verabreicht werden soll, hat sich dann auch noch das Einverständnis der Angehörigen geholt und denkt nun sei alles in Ordnung:mad_2:
Habe erst mit ihr und dann mit der PDL und dann mit der HL ein Gespräch geführt, habe von KDA Downloads vorgelegt, hinsichtlich Zwang in der Pflege und Körperverletzung.
Das Ergebnis::mad_2:
Laut HL und PDL ist das Eingeben von Flüssigkeit mit Spritze humaner als eine s.c. Infusion( die vom Arzt genehmigt ist, aber die WBL nicht will)
( Noch dazu WBL setzt Pro Schicht 800 ml Flüssigkeit mindestens an, ohne Rücksprache mit dem Hausarzt)
Ich stehe jetzt natürlich ganz schön blöd da, das Pflegepersonal schaut mich komisch von der Seite an, wenn ich 4 Mal am Tag das Dickungsmittel hole, da sie ja alle viiiiiiiiiiiiiel schneller sind mit der Flüssigkeitsgabe.( mit Spritze)
Die Gefahren werden von unseren Hilfskräften nicht gesehen, geschweige denn erklärt( z.B. Asprirationspneumonie)
Zu guter Letzt wurde ich eindringlich( gedroht) daraufhingewiesen, das wenn ich weiterhin Dinge wie Körperverletzung äußere oder Pflegehilfskräfte erkläre was sie da tun, ich mit ernsthaften Konsequenzen zu rechnen habe.
Meine Frage: Wo kann ich mir Hilfe holen, ohne als Nestbeschmutzer dazustehen.
Ich kann mir nicht vorstellen, das wenn ein MDK kommt und liest, das die Flüssigkeitsgabe mit Spritze mit den Angehörigen abgesprochen wurde ,dies ohne Widerspruch durchgehen lässt.
Ich würde mich sehr über eure Antworten freuen, denn momentan weiß ich mir keinen Rat mehr.
LG Geli
Ich möchte noch einmal das Thema Zwangsernährung ansprechen.
Bin derzeit mit meinem Latein am Ende. Wir haben in unserer Einrichtung eine Bewohnerin mit fortgeschrittener Demenz. Ess-und Trinkverhalten war vor ihrem Krankenhausaufenthalt schon sehr schwierig und zeitaufwendig.
Seit der Entlassung nimmt sie Nahrung mit dem kleinen Löffel zu sich, Flüssigkeiten verweigert sie.
Habe es mit Schlucktraining, Strohhalm versucht.
Einzige Alternative ist die Getränke anzudicken.
Mein Problem ist aber leider eine WBL vom alten Schlag, diese hat den Pflegekräften angeordnet, das die Flüssigkeit über Einmalspritze verabreicht werden soll, hat sich dann auch noch das Einverständnis der Angehörigen geholt und denkt nun sei alles in Ordnung:mad_2:
Habe erst mit ihr und dann mit der PDL und dann mit der HL ein Gespräch geführt, habe von KDA Downloads vorgelegt, hinsichtlich Zwang in der Pflege und Körperverletzung.
Das Ergebnis::mad_2:
Laut HL und PDL ist das Eingeben von Flüssigkeit mit Spritze humaner als eine s.c. Infusion( die vom Arzt genehmigt ist, aber die WBL nicht will)
( Noch dazu WBL setzt Pro Schicht 800 ml Flüssigkeit mindestens an, ohne Rücksprache mit dem Hausarzt)
Ich stehe jetzt natürlich ganz schön blöd da, das Pflegepersonal schaut mich komisch von der Seite an, wenn ich 4 Mal am Tag das Dickungsmittel hole, da sie ja alle viiiiiiiiiiiiiel schneller sind mit der Flüssigkeitsgabe.( mit Spritze)
Die Gefahren werden von unseren Hilfskräften nicht gesehen, geschweige denn erklärt( z.B. Asprirationspneumonie)
Zu guter Letzt wurde ich eindringlich( gedroht) daraufhingewiesen, das wenn ich weiterhin Dinge wie Körperverletzung äußere oder Pflegehilfskräfte erkläre was sie da tun, ich mit ernsthaften Konsequenzen zu rechnen habe.
Meine Frage: Wo kann ich mir Hilfe holen, ohne als Nestbeschmutzer dazustehen.
Ich kann mir nicht vorstellen, das wenn ein MDK kommt und liest, das die Flüssigkeitsgabe mit Spritze mit den Angehörigen abgesprochen wurde ,dies ohne Widerspruch durchgehen lässt.
Ich würde mich sehr über eure Antworten freuen, denn momentan weiß ich mir keinen Rat mehr.
LG Geli
- Qualifikation
- Gerontopsychiatrische Fachkraft
- Fachgebiet
- Leitung Gerontopsychiatrie