AW: flüssigkeit
Also faktisch hat die PDL mit ihrer Kritik an der Handlung Deiner Kollegin recht.
Nach der Rechtssprechung erfüllt ärztliches und pflegerisches Handeln im Grundsatz den Tatbestand einer Körperverletzung, selbst dann, wenn der Eingriff zu Heilzwecken erfolgte und kunstfehlerfrei durchgeführt wurde. Wenn also die Pflegekraft wie hier, eine Infusion verabreicht, dann wird der Tatbestand der Körperverletzung nach dem Strafgesetzbuch verwirklicht.
Ihr Handeln ist nur dann nicht strafbar, wenn ein Rechtfertigungsgrund vorliegt.
Als wichtigster Rechtfertigungsgrund wäre hier die Einwilligung des Patienten oder unter Umständen auch dessen gesetzl. Betreuung anzusehen, die allerdings nur in kunstfehlerfreie/pflegefehlerfreie Eingriffe erfolgen kann.
In diesem Fall, bewegen wir uns im Bereich der Behandlungspflege (spezielle Pflege). Es handelt sich also um Massnahmen, die das Pflegepersonal nur aufgrund ärztlicher Anordnung durchführt resp. durchführen darf. Diese ärztlichen Behandlungsmaßnahmen müssen stets vom Arzt verordnet werden. Eine eigenmächtige Behandlung oder Abweichung von der ärztlichen Anordnung durch Pflegekräfte ist grundsätzlich erst erst einmal unzulässig.
In Frage käme hier der Vorwurf, dass die Pflegekraft die richtige Anordnung des Arztes falsch ausgeführt hat.
Dies würde z.B. dann in Frage kommen, wenn zum Zeitpunkt der Infusionsgabe (hier gg. 8:00h) die hierzu erforderliche Schwelle der Bedarfsmedikation (Trinkmenge zu einem definierten Zeitpunkt [13:00h] unter 1000ml/die) noch nicht absehbar ist.
Diese Schwelle der Bedarfsmedikation wurde ja nicht ohne medizinischen Grund vom behandelnden Arzt so definiert.
Auch wenn die Infusionsgabe keinen Schaden bei dem Patienten zur Folge hatte, so ist ihr Handeln doch ein Pflegefehler. :nono:
Dieser würde wohl nicht zu einer strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Sanktion führen, da hier keine Schädigung des Patienten eingetreten ist. Jedoch ist eine arbeitsrechtliche Konsequenz, z.B. in Form eines schriftlichen Verweises oder gar einer Abmahnung durchaus denkbar.
Es sei Deiner Kollegin anzuraten, ein sachliches Gespräch mit der PDL zu führen.
Das eine PDL eine Mitarbeiterin "Mobbt", halte ich für eher unwahrscheinlich. Diese hat ausreichend Möglichkeiten um sich einer Mitarbeiterin auf völlig legalem weg "zu entledigen".
Das die PDL mit recht harschen Worten auf dieses Fehlverhalten reagiert hat, mag wohl überzogen sein. Jedoch trägt sie und der Träger der Einrichtung die Verantwortung für das Handeln der Mitarbeiter und muss sich hier evtl. auch gegenüber dem verordnenden Arzt rechtfertigen. Dann kann es schon einmal zu heftigen verbalen Reaktionen kommen. :mad_2:
Klar, sollte nicht, ist aber menschlich finde ich nachvollziehbar. Gerade vor dem Hintergrund, dass sie wohl noch weitere Kritikpunkte an der Arbeitsweise Deiner Kollegin sieht.
So denne
:coff: