
Nach unserem hausinternen Standard müssen wir wenn wir Bettgitter anbringen und diese länger als 24 Stunden belassen werden einen Richterlichen Beschluss beantragen . Es sei denn die Patienten sind damit einverstanden.
Nun war eine Amtsrichterin bei uns auf Station die sich darüber beklagt hat dass sie soviele Anträge zu bearbeiten hätte und das wäre doch alles Quatsch ( war schon ein etwas :nana: " merkwürdiger " Auftritt). Die Quintessenz ihrer Aussage war: Wenn der Patient nicht in der Lage ist und auch nicht den Willen hat das Bett zu verlassen und somit die Bettgitter nur anberacht sind um ein herausrollen oder rutschen zu verhindern wäre keine richterliche Anordnung nötig.Also nur wenn durch die Bettgitter der Wille des PAtineten gebrochen wird müsse ein Beschluß beantragt werden. Klingt für mich irgendwie logisch oder ????
Wie wir es bei euch gehandhabt und kann mir jemand Quellen nennen wo ich mich schlau machen kann.:suche:
vielen Dank im Vorraus
Flocky
Nun war eine Amtsrichterin bei uns auf Station die sich darüber beklagt hat dass sie soviele Anträge zu bearbeiten hätte und das wäre doch alles Quatsch ( war schon ein etwas :nana: " merkwürdiger " Auftritt). Die Quintessenz ihrer Aussage war: Wenn der Patient nicht in der Lage ist und auch nicht den Willen hat das Bett zu verlassen und somit die Bettgitter nur anberacht sind um ein herausrollen oder rutschen zu verhindern wäre keine richterliche Anordnung nötig.Also nur wenn durch die Bettgitter der Wille des PAtineten gebrochen wird müsse ein Beschluß beantragt werden. Klingt für mich irgendwie logisch oder ????
Wie wir es bei euch gehandhabt und kann mir jemand Quellen nennen wo ich mich schlau machen kann.:suche:
vielen Dank im Vorraus
Flocky
- Qualifikation
- Krankenschwester
- Fachgebiet
- Innere