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Hallo Zusammen..
ich bin Neu und entschuldige mich schonmal im Vorraus, wenn ich einen Dauerbrenner zum Thema mache. Leider finde ich weder im BAT noch im Arbeitsschutzgesetz eine Antwort auf meine Frage. Ich hoffe hier auf Hilfe!
Ich bin als Krankenschwester angestellt und habe eine Stellenbeschreibung als Nachtschwester. Im 7 Tagerhytmus wechsel ich mich mit einer Kollegin ab. Ich bin jetzt seit 2,5 Jahren dort und würde diese Jahr jetzt das 3 mal in Folge Weihnachten arbeiten. Da ich eine Tochter habe bin ich zur BL gegangen und habe gefragt, ob ich mal einen Tag an Weihnachten frei haben könnte. (Urlaub kann ich mir nicht nehmen, da Urlaubssperre gilt.) Wir haben 3 Wohnbereiche. Alle Kollegen hatten letztes Jahr mindestens 1 Tag frei und andere wiederum, mit geringem Stellenanteil oder in der Tagesgruppe arbeitenden, mussten sogar gar nicht arbeiten!!
Meine BL meinte dies ginge nur, wenn ich jemanden finden würde, der eine Nacht für mich freiwillig arbeiten möchte. Sollte ich niemanden finden, dann müsste ich nun mal arbeiten, da sich meine 7 Tage in der Weihnachtswoche befinden. Das hieße wiederum, dass ich die nächsten weiteren 5 Jahre ebenfalls Weihnachten arbeiten muss. Ist das wirklich so? Habe ich da irgendeine rechtliche Handhabe mich dagegen wehren zu können, falls ich wirklich niemanden finde???
Gruß oerchen
ich bin Neu und entschuldige mich schonmal im Vorraus, wenn ich einen Dauerbrenner zum Thema mache. Leider finde ich weder im BAT noch im Arbeitsschutzgesetz eine Antwort auf meine Frage. Ich hoffe hier auf Hilfe!
Ich bin als Krankenschwester angestellt und habe eine Stellenbeschreibung als Nachtschwester. Im 7 Tagerhytmus wechsel ich mich mit einer Kollegin ab. Ich bin jetzt seit 2,5 Jahren dort und würde diese Jahr jetzt das 3 mal in Folge Weihnachten arbeiten. Da ich eine Tochter habe bin ich zur BL gegangen und habe gefragt, ob ich mal einen Tag an Weihnachten frei haben könnte. (Urlaub kann ich mir nicht nehmen, da Urlaubssperre gilt.) Wir haben 3 Wohnbereiche. Alle Kollegen hatten letztes Jahr mindestens 1 Tag frei und andere wiederum, mit geringem Stellenanteil oder in der Tagesgruppe arbeitenden, mussten sogar gar nicht arbeiten!!
Meine BL meinte dies ginge nur, wenn ich jemanden finden würde, der eine Nacht für mich freiwillig arbeiten möchte. Sollte ich niemanden finden, dann müsste ich nun mal arbeiten, da sich meine 7 Tage in der Weihnachtswoche befinden. Das hieße wiederum, dass ich die nächsten weiteren 5 Jahre ebenfalls Weihnachten arbeiten muss. Ist das wirklich so? Habe ich da irgendeine rechtliche Handhabe mich dagegen wehren zu können, falls ich wirklich niemanden finde???
Gruß oerchen
- Qualifikation
- Krankenschwester
- Fachgebiet
- WH für psychisch und geistige behinderung