
Hallo allerseits,
heute möchte ich mich mal mit einem eigenen thread an alle wenden, nachdem ich sonst eher ein eher stiller Kommentator bin:
Ist es laut AVR rechtens, dass im Nachtdienst keine Feiertagszulagen gezahlt werden, wenn man bereits Nachtdienstzulage bekommt?
Aktueller Hintergrund meiner Frage ist der, dass meine PDL wegen Personalknappheit beschlossen hat, Ostern auszuzahlen (ohne Freizeitausgleich). Das wurde uns so nebenbei auf einer Dienstbesprechung mitgeteilt. Nun sieht es für mich so aus, dass ich weder einen freien Tag für Karfreitag und Ostern bekommen soll - noch Geld dafür bekomme, da ich ja schon Nachtdienstzulage erhalte. Also wird von mir erwartet, dass ich dem Arbeitgeber 2 volle Arbeitstage quasi schenke. :mad_2: Hoffentlich kennt sich jemand hier mit dem rechtlichen Hintergrund aus! Vielen lieben Dank für eure Antworten!
heute möchte ich mich mal mit einem eigenen thread an alle wenden, nachdem ich sonst eher ein eher stiller Kommentator bin:
Ist es laut AVR rechtens, dass im Nachtdienst keine Feiertagszulagen gezahlt werden, wenn man bereits Nachtdienstzulage bekommt?
Aktueller Hintergrund meiner Frage ist der, dass meine PDL wegen Personalknappheit beschlossen hat, Ostern auszuzahlen (ohne Freizeitausgleich). Das wurde uns so nebenbei auf einer Dienstbesprechung mitgeteilt. Nun sieht es für mich so aus, dass ich weder einen freien Tag für Karfreitag und Ostern bekommen soll - noch Geld dafür bekomme, da ich ja schon Nachtdienstzulage erhalte. Also wird von mir erwartet, dass ich dem Arbeitgeber 2 volle Arbeitstage quasi schenke. :mad_2: Hoffentlich kennt sich jemand hier mit dem rechtlichen Hintergrund aus! Vielen lieben Dank für eure Antworten!
- Qualifikation
- Krankenschwester
- Fachgebiet
- Ambulanter Intensivpflegedienst