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Hallo zusammen,
im Rahmen meines Studiums beschäftige ich mich mit der Vergütung der Fahrzeiten in der ambulanten Pflege. Ich habe bereits in zahlreichen Foren-Beiträgen gelesen, dass die Fahrzeit zur Arbeitszeit gehört und dementsprechend vergütet werden muss.
Im BAT hieß es ja: "Die Arbeitszeit beginnt und endet an der Arbeitsstelle, bei wechselnder Arbeitsstelle an der jeweils vorgeschriebenen Arbeitsstelle." Im TvöD taucht allerdings keine Vorgabe dazu auf. Kann mir vielleicht jemand ein Gesetz nennen, das mehr oder weniger deutlich belegt, dass die Fahrzeit Arbeitszeit ist?
Vielen Dank schon einmal im Voraus...
im Rahmen meines Studiums beschäftige ich mich mit der Vergütung der Fahrzeiten in der ambulanten Pflege. Ich habe bereits in zahlreichen Foren-Beiträgen gelesen, dass die Fahrzeit zur Arbeitszeit gehört und dementsprechend vergütet werden muss.
Im BAT hieß es ja: "Die Arbeitszeit beginnt und endet an der Arbeitsstelle, bei wechselnder Arbeitsstelle an der jeweils vorgeschriebenen Arbeitsstelle." Im TvöD taucht allerdings keine Vorgabe dazu auf. Kann mir vielleicht jemand ein Gesetz nennen, das mehr oder weniger deutlich belegt, dass die Fahrzeit Arbeitszeit ist?
Vielen Dank schon einmal im Voraus...
- Qualifikation
- Studium Gesundheitswirtschaft
- Fachgebiet
- Ambulante Pflege