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Man stelle sich vor:
Ehefrau mit 20% Arbeitsvertrag, Ehemann mit 90% Arbeitsvertrag, 1 gemeinsames Kind von 2 Jahren.
Der Ehemann hat diese Woche Dienst und die Frau erkrankt. Sie erkrankt derart, dass sie zeitweise nicht fähig ist adäquat auf das Kind aufzupassen. Der Ehemann meldet sich kurzerhand "krank" (?), um die Versorgung des gemeinsamen Kleinkindes zu gewährleisten, beziehungsweise er erklärt der Vorgesetzten natürlich wesshalb er nicht zur Arbeit erscheinen kann.
Ich habe leider nur Regelungen bei Krankheit des Kindes gefunden.
Hat irgendjemand eine rechtliche Lösung zu diesem (keineswegs erfundenen) Fall?
Danke und schöne Grüsse
Ehefrau mit 20% Arbeitsvertrag, Ehemann mit 90% Arbeitsvertrag, 1 gemeinsames Kind von 2 Jahren.
Der Ehemann hat diese Woche Dienst und die Frau erkrankt. Sie erkrankt derart, dass sie zeitweise nicht fähig ist adäquat auf das Kind aufzupassen. Der Ehemann meldet sich kurzerhand "krank" (?), um die Versorgung des gemeinsamen Kleinkindes zu gewährleisten, beziehungsweise er erklärt der Vorgesetzten natürlich wesshalb er nicht zur Arbeit erscheinen kann.
Ich habe leider nur Regelungen bei Krankheit des Kindes gefunden.
Hat irgendjemand eine rechtliche Lösung zu diesem (keineswegs erfundenen) Fall?
Danke und schöne Grüsse
- Qualifikation
- Pflegefachmann
- Fachgebiet
- Reha