A
ANONYM
Hallo, ich schreibe anonym, weil es um 2 Vorfälle in meinem Haus geht, damit das Haus nicht ins schlechte Licht gerät.
Punkt 1:
Eine Bew. mit folgenden Vorerkrankungen - Diabetes, Beinamputation bds, Z.n. Sturz, Kniegelenkfraktur am Stumpf und deswegen ASS pausiert
- hatte folgende Symptome: Bluthochdruck, Schwindel, Kopfschmerzen, Übelkeit und Erbrechen, keine neurologischen Ausfälle.
Therapiert worden sind der Blutdruck mit 2 Hub Nitro und die Übelkeit mir MCP-Tropfen (Beides bei Bedarf angeordnet, Nitro bei Hypertonie!!)
Ihr ging es nicht wesentlich besser, am Folgetag kamen die ersten neurologischen Ausfälle, 3 Tage nach dem Initialgeschehen wurde sie durch den Hausarzt beim Regelbesuch ins Krankenhaus eingewiesen.
Diagnose: Mehrere Embolien im Gehirn
Die Erstmaßnahmen waren völlig falsch und beim dem (nichterkannten) Krankehitsbild kontraindiziert.
Kann man dafür belangt werden? Ist von Altenpflegekräften zu erwarten einen Apoplex zu erkennen und angemessen zu handeln?
Punkt 2:
Eine Bew. hat seit 3 Tagen Teerstuhl, ist kaum ansprechbar, hypoton, tachykard.
Heut begann mein Dienst nach WE, mir bot sich folgendes Bild:
Teerstuhl, RR 100/60, HF 128, tiefe-schnelle Atmung, keine Reaktion auf Anpsprache nur bei körperlicher Berührung Abwehrverhalten, Blick ist nach links fixiert, Extremitäten frei beweglich, keine Paresen, Gesichtfarbe ist normal.
-> Volumenmangelschock bei dringenden Verdacht auf GI-Blutung
Hier wurde wieder (2,5 Tage) nicht gehandelt, nur die Aussage: Bitte informiere heute Nachmittag den Arzt.
Das ist doch Körperverletzung durch Unterlassen, oder kann man auch hier von Altenpflegekräften nicht verlangen das zu erkennen?
Oder habe ich einfach zu hohe Ansprüche (Krankenpfleger und Rettungssanitäter)
Bitte dringend um eure Meinung und möglichst die rechtliche Grundlage.
Es handelt sich jeweils um examinierte Altenpfleger.
Punkt 1:
Eine Bew. mit folgenden Vorerkrankungen - Diabetes, Beinamputation bds, Z.n. Sturz, Kniegelenkfraktur am Stumpf und deswegen ASS pausiert
- hatte folgende Symptome: Bluthochdruck, Schwindel, Kopfschmerzen, Übelkeit und Erbrechen, keine neurologischen Ausfälle.
Therapiert worden sind der Blutdruck mit 2 Hub Nitro und die Übelkeit mir MCP-Tropfen (Beides bei Bedarf angeordnet, Nitro bei Hypertonie!!)
Ihr ging es nicht wesentlich besser, am Folgetag kamen die ersten neurologischen Ausfälle, 3 Tage nach dem Initialgeschehen wurde sie durch den Hausarzt beim Regelbesuch ins Krankenhaus eingewiesen.
Diagnose: Mehrere Embolien im Gehirn
Die Erstmaßnahmen waren völlig falsch und beim dem (nichterkannten) Krankehitsbild kontraindiziert.
Kann man dafür belangt werden? Ist von Altenpflegekräften zu erwarten einen Apoplex zu erkennen und angemessen zu handeln?
Punkt 2:
Eine Bew. hat seit 3 Tagen Teerstuhl, ist kaum ansprechbar, hypoton, tachykard.
Heut begann mein Dienst nach WE, mir bot sich folgendes Bild:
Teerstuhl, RR 100/60, HF 128, tiefe-schnelle Atmung, keine Reaktion auf Anpsprache nur bei körperlicher Berührung Abwehrverhalten, Blick ist nach links fixiert, Extremitäten frei beweglich, keine Paresen, Gesichtfarbe ist normal.
-> Volumenmangelschock bei dringenden Verdacht auf GI-Blutung
Hier wurde wieder (2,5 Tage) nicht gehandelt, nur die Aussage: Bitte informiere heute Nachmittag den Arzt.
Das ist doch Körperverletzung durch Unterlassen, oder kann man auch hier von Altenpflegekräften nicht verlangen das zu erkennen?
Oder habe ich einfach zu hohe Ansprüche (Krankenpfleger und Rettungssanitäter)
Bitte dringend um eure Meinung und möglichst die rechtliche Grundlage.
Es handelt sich jeweils um examinierte Altenpfleger.