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Hallo liebe Kolleginnen/Kollegen.
Ihr schreibt jahrelang Dienstpläne, die durch die PDL jedesmal ohne beanstandung genehmigt werden. eine neue pdl weist euch auf einen verfahrensfehler hin und genehmigt die gängige praxis des dienstplanschreibens nicht in gewohnter weise. darüber hinaus weist sie darauf hin, daß der fehler rückblickend nun seit jahren begangen wurde und dies nun auch rechtliche konsequenzen nach sich zieht.
ich als dienstplanschreiber (pflege) - der sicherlich seiner sorgfaltspflicht nach gehen muss, entdeckt diesen fehler auch erst bei diesem hinweis. bisher ist ja alles genehmigt worden - wozu also änderung der gängigen praxis.
nun bekam ich eine ermahnung (abmahnung und kündigung wären auch in der auswahl gewesen) und dazu noch so ne art zeitliche rückzahlung. damit meine ich arbeitszeit "nachzahlen"/nacharbeiten.
der fehler wurde nicht aus vorsatz oder betrugswillen getätigt.
was meint ihr?
ok so?
Ihr schreibt jahrelang Dienstpläne, die durch die PDL jedesmal ohne beanstandung genehmigt werden. eine neue pdl weist euch auf einen verfahrensfehler hin und genehmigt die gängige praxis des dienstplanschreibens nicht in gewohnter weise. darüber hinaus weist sie darauf hin, daß der fehler rückblickend nun seit jahren begangen wurde und dies nun auch rechtliche konsequenzen nach sich zieht.
ich als dienstplanschreiber (pflege) - der sicherlich seiner sorgfaltspflicht nach gehen muss, entdeckt diesen fehler auch erst bei diesem hinweis. bisher ist ja alles genehmigt worden - wozu also änderung der gängigen praxis.
nun bekam ich eine ermahnung (abmahnung und kündigung wären auch in der auswahl gewesen) und dazu noch so ne art zeitliche rückzahlung. damit meine ich arbeitszeit "nachzahlen"/nacharbeiten.
der fehler wurde nicht aus vorsatz oder betrugswillen getätigt.
was meint ihr?
ok so?
- Qualifikation
- Krankenpfleger
- Fachgebiet
- Klinikum Fürth