Ob einen Petition eine öffentliche wird ,d.h. ob sie online gestellt wird und so den Internetuserns zum mitzeichnen zur Verfügung gestellt wird entscheidet der Petitionsaussschuss ,einen Rechtsanspruch hierauf gibt es nicht. Ein Kriterium sich dafür zu entscheiden ist die Annahme eines öffentlichen Interesses.
Und hier kommt dann meine Interpretation der obigen Aussage - nur mit vielen Unterschriften kann ich versuchen Druck auszuüben um damit zu erreichen dass die Petition online gestellt wird. Obwohl eine Garantie dafür gibt es natürlich nicht .
Hi Flocky,
ich will hier nicht als einer der ewig nörgelnden Pfleger auftreten, aber deine Interpretation ist in meinen Augen nicht zielführend.
2.1 Voraussetzung für eine öffentliche Petition ist, dass die Bitte oder Beschwerde inhaltlich ein Anliegen von allgemeinem Interesse zum Gegenstand hat und das Anliegen und dessen Darstellung für eine sachliche öffentliche Diskussion geeignet sind.
Quelle:
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/rili.pdf
Es kommt nicht darauf an, wieviele Unterschriften du dazulegst, es ist überhaupt keine einzige Unterschrift notwendig, solange das Anliegen eben von allgemeinem Interesse ist.
Und ich schätze, da wirst du mit solch einer Eingabe erst mal gar nicht schlecht liegen.
Es sei denn...
Die Behandlung des Anliegens muss in die Zuständigkeit des Petitionsausschusses fallen.
...dies trifft nicht zu, weil du zB fast ausschliesslich Änderungen bewirken willst, die in die Länderkompetenz fallen.
Dann hast du kaum eine Chance aus deiner Eingabe eine öffentliche Petition zu machen, denn dann wird sie bereits im Vorfeld abgewiesen.
Ich denke, es macht auf jeden Fall Sinn Verfahrensfehler auszuschliessen, sonst ist die ganze Mühe am Ende umsonst.
Man müsste auch mal herausfinden ob Petitionen, die in der Sache sich teilweise oder sogar überwiegend mit bereits gelaufenen Petitionen decken, überhaupt noch behandelt werden, oder ob sie gleich ad acta gelegt werden. Ich denke da an die 2 Beispiele, die ich in meinem letzten Posting gebracht habe. Dort wird das Thema Pflegekammer und das Thema Erweiterung der Kompetenzen in den ärztlichen Bereich (zB Verschreibung von Verb.material o.ä.) ja auch schon behandelt.
Evtl. sollte man dann die Formulierungen eben so gestalten, dass sie einen diese Themen aus einem neuen Blickwinkel betrachten lassen, oder zusätzlich noch neue Aspekte zur Diskussion stellen, ...
...ich weiss auch nicht.
Ist keine einfache Sache.
Die besten Chancen zumindest als Petition durchzugehen sehe ich darin, Vorbehaltsaufgaben, die im Krankenpflegegesetz verankert werden sollen, einzufordern. Über diesen Weg kann man dann vielleicht auch mal an der ärztlichen Allmacht schrauben. Und über diesen Weg liessen sich ja auch die Länder zu einer Änderung von Ausbildungsinhalten drängen...
Bliebe dann auch noch die Frage, wie eine Pflege der Zukunft aussehen könnte? Soll man die Betreuung von alten Menschen durch Fachkräfte einfordern, oder soll man dieses Feld irgendwann den HartzIV-Zwangspflegenden und ausländischen Billigpflegediensten überlassen? Aber dieses Thema knapp formuliert in einen Petitionsantrag zu pressen bedarf schon eines sehr begabten Schreiberlings. Da muss ich mich ausklinken.
Punkt 1 des Entwurfes (abrechenbare Pflegeleistungen) betrifft ja ein Bundesgesetz. Das ist eine wichtige Sache (die zB sicher auch ein öffentliches Interesse birgt) und muss unbedingt im Antrag bleiben.
Gruß derpfleger