
Hallo zusammen,
ich hätte eine grundsätzliche Frage. Ist das endotracheale Absaugen über eine Trachealkanüle eine ärztlich delegierbare Tätigkeit? Wenn ja, wo könnte ich das nachlesen. Die Richtlinien der Bundesärztekammer habe ich schon durchgeschaut, konnte aber keine explizite Nennung finden. In Lehrbüchern habe ich unterschiedliche Angaben. Sie reichen von "speziell ausgebildetem Fachpersonal" (Anästhesieweiterbildung oder Tracheotomieweiterbildung) über Weiterbildung Sekretmanagement. In Qualitätshandbüchern habe ich aber auch examinierte Pflegefachkraft gefunden. Hat jemand einen Link, wo man das genau nachlesen könnte. Ich persönlich habe als examinierte Pflegekraft auf einer chirurgischen und pädiatrischen Station immer endotracheal abgesaugt. Was meint ihr?
LG Sabine
ich hätte eine grundsätzliche Frage. Ist das endotracheale Absaugen über eine Trachealkanüle eine ärztlich delegierbare Tätigkeit? Wenn ja, wo könnte ich das nachlesen. Die Richtlinien der Bundesärztekammer habe ich schon durchgeschaut, konnte aber keine explizite Nennung finden. In Lehrbüchern habe ich unterschiedliche Angaben. Sie reichen von "speziell ausgebildetem Fachpersonal" (Anästhesieweiterbildung oder Tracheotomieweiterbildung) über Weiterbildung Sekretmanagement. In Qualitätshandbüchern habe ich aber auch examinierte Pflegefachkraft gefunden. Hat jemand einen Link, wo man das genau nachlesen könnte. Ich persönlich habe als examinierte Pflegekraft auf einer chirurgischen und pädiatrischen Station immer endotracheal abgesaugt. Was meint ihr?
LG Sabine
- Qualifikation
- Lehrerin für Deutsch und Pflege
- Fachgebiet
- Berufliche Schule
- Weiterbildungen
- Studium der Germanistik und Pflegewissenschaften mit dem Schwerpunkt Gerontologie