J
hallo alle miteinander. habe mich gerade neu angemeldet, denn ich habe ein problem, welches dringend! lösung sucht, und zwar folgendes:
(arbeite übrigens in der altenpflege)
1. darf ein bestehender dienstplan, einfach und ohne absprache mit dem arbeitnehmer geändert werden?
2. welche zeitlichen fristen gibt es, bis wann ein dienstplan erstellt sein muss?
3. welchen anspruch hat der arbeitgeber darauf, wenn mir beispielsweise mittwochs mitgeteilt wird, dass ich freitags arbeiten soll, obwohl der vorhergegangene dienstplan aussagt, (bereits im vormonat erstellt) dass ich über das we eigentlich frei habe?
4. Gibt es eine genaue regelung darüber, wenn ich 7 tage nachtwache hatte (20:00 - 06:00 Uhr), wie mein ausgleich aussieht?
ich hoffe auf schnelle antwort, denn es geht hier vielleicht um meinen arbeitsplatz.
zum sachverhalt: mein "lieber" herr chef schreibt die dienstpläne immer schon im vormonat für den folgemonat. nur, werden diese bestehenden pläne fast täglich von ihm geändert und das auch noch ohne vorherige absprache mit uns als arbeitnehmer; wir bekommen nicht mal eine kopie des eigentlichen dienstplans, geschweige denn vom geänderten.
ich hoffe, ihr könnt mir schnell eine adäquate antwort geben, wenn möglich mit gesetzestexten, denn ich bin nicht länger bereit, mir das bieten zu lassen.
vielen dank im voraus, juergen frese
(arbeite übrigens in der altenpflege)
1. darf ein bestehender dienstplan, einfach und ohne absprache mit dem arbeitnehmer geändert werden?
2. welche zeitlichen fristen gibt es, bis wann ein dienstplan erstellt sein muss?
3. welchen anspruch hat der arbeitgeber darauf, wenn mir beispielsweise mittwochs mitgeteilt wird, dass ich freitags arbeiten soll, obwohl der vorhergegangene dienstplan aussagt, (bereits im vormonat erstellt) dass ich über das we eigentlich frei habe?
4. Gibt es eine genaue regelung darüber, wenn ich 7 tage nachtwache hatte (20:00 - 06:00 Uhr), wie mein ausgleich aussieht?
ich hoffe auf schnelle antwort, denn es geht hier vielleicht um meinen arbeitsplatz.
zum sachverhalt: mein "lieber" herr chef schreibt die dienstpläne immer schon im vormonat für den folgemonat. nur, werden diese bestehenden pläne fast täglich von ihm geändert und das auch noch ohne vorherige absprache mit uns als arbeitnehmer; wir bekommen nicht mal eine kopie des eigentlichen dienstplans, geschweige denn vom geänderten.
ich hoffe, ihr könnt mir schnell eine adäquate antwort geben, wenn möglich mit gesetzestexten, denn ich bin nicht länger bereit, mir das bieten zu lassen.
vielen dank im voraus, juergen frese
- Qualifikation
- Pflege
- Fachgebiet
- Kropp