
Hallo Schüler,
hallo Krankenpflegepädagogen,
ich mache gerade die GKPflege-Ausbildung und habe eine ausbildungsrechtliche Frage:
Ein Dozent hat eine Arbeit des gesamten Kurses verschlampt, das Blatt auf dem die Noten standen, war an diesen schriftlichen Arbeiten angeheftet und ist somit auch futsch.
Der Dozent hat noch "wage in Erinnerung", dass die schlechteste Note eine 2- war und die beste Note eine 1-. Er hat uns nur eine Option gelassen: Und zwar, dass alle eine glatte 2 bekommen. IST DAS RECHTENS? Kann ein Dozent nach Verlust der schriftl. Arbeiten einfach so über jede einzelne Note entscheiden??? Gibt es ein Gesetz oder allg. Regelungen darüber?
Manche freuen sich über die 2, aber andere, die einen 1,.. -Durchschnitt haben, natürlich nicht.
Vielleicht ist das dem ein oder anderen Schüler schon einmal passiert, oder ein Pädagoge kann mir in der Hinsicht weiter helfen...
Vielen DANK für alle Antworten!!
hallo Krankenpflegepädagogen,
ich mache gerade die GKPflege-Ausbildung und habe eine ausbildungsrechtliche Frage:
Ein Dozent hat eine Arbeit des gesamten Kurses verschlampt, das Blatt auf dem die Noten standen, war an diesen schriftlichen Arbeiten angeheftet und ist somit auch futsch.
Der Dozent hat noch "wage in Erinnerung", dass die schlechteste Note eine 2- war und die beste Note eine 1-. Er hat uns nur eine Option gelassen: Und zwar, dass alle eine glatte 2 bekommen. IST DAS RECHTENS? Kann ein Dozent nach Verlust der schriftl. Arbeiten einfach so über jede einzelne Note entscheiden??? Gibt es ein Gesetz oder allg. Regelungen darüber?
Manche freuen sich über die 2, aber andere, die einen 1,.. -Durchschnitt haben, natürlich nicht.
Vielleicht ist das dem ein oder anderen Schüler schon einmal passiert, oder ein Pädagoge kann mir in der Hinsicht weiter helfen...
Vielen DANK für alle Antworten!!
- Qualifikation
- GKP
- Fachgebiet
- SU