J
Hallo,
bei uns im Haus war heute die Heimaufsicht. Sie hat uns empfohlen, dass wir bei Insulingabe nach Schema trotzdem nochmal dokumentieren müssen, wie viele Einheiten gespritzt wurden.
Bisher machen wir es so:
Wir haben vom Arzt ein Insulinschema angesetzt. Wir messen den BZ und verabreichen das Insulin nach Schema. Dokumentiert wird dann der BZ-Wert und dass nach Schema gespritzt wurde. Meiner Meinung nach reicht das aus und verhindert eine Doppeldokumentation.
Die Heimaufsicht wird es in ihre Empfehlung schreiben, es gibt wohl aber keinen rechtlichen Hintergrund.
Wie wird das bei euch gemacht? Weiß jemand über die rechtlichen Bestimmungen etwas? Google gibt mir leider keine Antwort...
Liebe Grüße, JR
bei uns im Haus war heute die Heimaufsicht. Sie hat uns empfohlen, dass wir bei Insulingabe nach Schema trotzdem nochmal dokumentieren müssen, wie viele Einheiten gespritzt wurden.
Bisher machen wir es so:
Wir haben vom Arzt ein Insulinschema angesetzt. Wir messen den BZ und verabreichen das Insulin nach Schema. Dokumentiert wird dann der BZ-Wert und dass nach Schema gespritzt wurde. Meiner Meinung nach reicht das aus und verhindert eine Doppeldokumentation.
Die Heimaufsicht wird es in ihre Empfehlung schreiben, es gibt wohl aber keinen rechtlichen Hintergrund.
Wie wird das bei euch gemacht? Weiß jemand über die rechtlichen Bestimmungen etwas? Google gibt mir leider keine Antwort...
Liebe Grüße, JR
- Qualifikation
- Krankenschwester/ Pflegedienstleitung
- Fachgebiet
- Altenpflege