Ich muss Dienstag bis Donnerstag arbeiten und habe von Freitag bis Sonntag frei.
Ich werde höchstwahrscheinlich Montag nach meinem Arzt besuch krankgeschrieben.
Für Di bis Do
Darf mein AG/PDL/TL mich dazu zwingen dann von Fr bis Sonntag zu arbeiten?
Nein, dyalo123. Der Dienstplan ist verpflichtend für beide Seiten und Dein AG hat mit der Veröffentlichung des Dienstplans sein Direktionsrecht ausgeschöpft. Dienstplanänderungen sind bei Vollzeitbeschäftigten somit nur und ausschließlich mit ausdrücklicher Genehmigung des AN möglich. Dein AG hat keinerlei Recht, Deinen Dienstplan wie von Dir beschrieben einseitig abzuändern. Wenn Du also Dienstag bis Donnerstag krank geschrieben wirst, gilt der veröffentlichte Dienstplan selbstverständlich auch weiterhin. Dein AG ist verpflichtet für Krankheitsausfälle ein entsprechendes Ausfallmanagement - sprich: Strukturen und Personalkapazitäten - vorzuhalten.
Und wenn ja muss er mir dann diese Tage als Ausgleich irgendwann anders bereitstellen?
Solltest Du der Dienstplanänderung zustimmen, sind die geleisteten Stunden Überstunden. Vergütet werden müssen in der Folge einerseits selbstverständlich die als Dienst geplanten Krankheitstage mit der für diesen Tag geplanten Dienstzeit in voller Höhe (keine Durchschnittsstunden, sofern nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart) und die geleisteten Überstunden. Diese können nur dann durch Freizeitausgleich ausgeglichen werden, wenn der Arbeitnehmer damit im konkreten Einzelfall einverstanden ist oder wenn sich der Arbeitgeber diese Möglichkeit des Überstundenabbaus im Arbeitsvertrag vorbehalten hat. Der Grund dafür, dass ein Freizeitausgleich dem Arbeitnehmer nicht „aufgedrückt“ werden kann, liegt daran, dass er einen Anspruch auf Beschäftigung hat. Eine einseitige Freistellung von der Arbeit durch den Arbeitgeber ist im Regelfall rechtlich unzulässig.
Kurz gesagt: Dein AG versucht es sich einfach zu machen und sein Organisationsverschulden (nicht vorhandenes/ausreichendes Ausfallmanagement) zu Deinem Problem machen zu wollen. Dein AG muss auch wissen, dass sein von Dir beschriebenes Vorhaben rechtswidrig ist und u.a. gegen §106 Gewerbeordnung (
GewO - Einzelnorm) verstösst.