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Hallo, ich hoffe, hier kann jemand mir bei folgender Frage helfen:
Jemand ist - neu erkannt - an einer chronischen Erkrankung erkrankt. Diese chronische Erkrankung hat ständig vorhandene Symptome zur Folge mit denen der Betroffene seiner derzeitigen Arbeit trotzdem weiterhin nachkommen kann. Es kommt jedoch in unregelmäßigen, nicht vorhersehbaren Abständen zu akuten Krankheitszuständen, bei denen dann mit Ausfall / Krankschreibung zu rechnen ist.
Nun wurde dieser Person gesagt, dass bei einer chronischen Erkrankung die Krankschreibungstage fortlaufend gezählt würden, auch wenn dazwischen "Gesundtage" mit ganz normaler Arbeitstätigkeit lägen.
Also nehmen wir an, er war im Februar 3 Wochen krank aufgrund eines akuten Krankheitszustandes, hat im März gearbeitet, wird im April wieder akut krank und ist 2 Wochen krank geschrieben. Im Mai arbeitet er, ist im Juni wieder an der chronischen Erkrankung 3 Wochen krank geschrieben - das würde, laut dieser Aussage, bedeuten, dass er ab der 2. Woche krank im Juni nur noch Krankengeld bekäme.
Ist das wirklich rechtens? Ich kenne mich da zu wenig aus, hab aber spontan gedacht, das kann nicht sein. Zählt denn nicht jede Krankmeldung neu für sich genommen, wenn dazwischen Zeiten von ganz normaler Arbeitstätigkeit lagen?
Wenn ich im März, im April und dann wieder im Mai und Juni jeweils wegen eines grippalen Infekts insgesamt 7 Wochen krankgeschrieben wäre, bekäme ich doch auch nicht ab der 7. Woche Krankengeld, wenn ich dazwischen immer wieder gesund war und gearbeitet hätte.
Ist das bei einer chronischen Erkrankung tatsächlich anders?
Danke für alle Hinweise, am liebsten natürlich fundiert und mit Rechtsgrundlage. Damit wäre am meisten geholfen.
Viele Grüße,
dieKathi
Jemand ist - neu erkannt - an einer chronischen Erkrankung erkrankt. Diese chronische Erkrankung hat ständig vorhandene Symptome zur Folge mit denen der Betroffene seiner derzeitigen Arbeit trotzdem weiterhin nachkommen kann. Es kommt jedoch in unregelmäßigen, nicht vorhersehbaren Abständen zu akuten Krankheitszuständen, bei denen dann mit Ausfall / Krankschreibung zu rechnen ist.
Nun wurde dieser Person gesagt, dass bei einer chronischen Erkrankung die Krankschreibungstage fortlaufend gezählt würden, auch wenn dazwischen "Gesundtage" mit ganz normaler Arbeitstätigkeit lägen.
Also nehmen wir an, er war im Februar 3 Wochen krank aufgrund eines akuten Krankheitszustandes, hat im März gearbeitet, wird im April wieder akut krank und ist 2 Wochen krank geschrieben. Im Mai arbeitet er, ist im Juni wieder an der chronischen Erkrankung 3 Wochen krank geschrieben - das würde, laut dieser Aussage, bedeuten, dass er ab der 2. Woche krank im Juni nur noch Krankengeld bekäme.
Ist das wirklich rechtens? Ich kenne mich da zu wenig aus, hab aber spontan gedacht, das kann nicht sein. Zählt denn nicht jede Krankmeldung neu für sich genommen, wenn dazwischen Zeiten von ganz normaler Arbeitstätigkeit lagen?
Wenn ich im März, im April und dann wieder im Mai und Juni jeweils wegen eines grippalen Infekts insgesamt 7 Wochen krankgeschrieben wäre, bekäme ich doch auch nicht ab der 7. Woche Krankengeld, wenn ich dazwischen immer wieder gesund war und gearbeitet hätte.
Ist das bei einer chronischen Erkrankung tatsächlich anders?
Danke für alle Hinweise, am liebsten natürlich fundiert und mit Rechtsgrundlage. Damit wäre am meisten geholfen.
Viele Grüße,
dieKathi
- Qualifikation
- Wohnheimbetreuerin / Krankenschwester
- Fachgebiet
- Behindertenwohnheim