
Hallo zusammen ,
im Zuge der Fassung vom 05.12.2017 Langtitel für Krankenhaus-Hubschrauberflugplatz-Verordnung ist es wohl neuerdings zwingend Notwendig Personal zur Brandbekämpfung an Hubschrauberlandeplätzen vorzuhalten . Da es unserer Geschäftsführung zu kostenintensiv ist bei jeder Landung einen Löschzug anzufordern ( ca 60 Landungen im Jahr ) kam man auf die glorreiche Idee das das doch vom Personal der Notaufnahme übernommen werden könnte .
Ist das rechtlich überhaupt möglich ? Unter welchen Sicherheitsbestimmungen ?
Gibt es ähnliche Planspiele in anderen Kliniken und wie geht ihr damit um . Betriebsrat wurde bereits informiert aber da steht man mehr auf Seiten der Klinikleitung .
im Zuge der Fassung vom 05.12.2017 Langtitel für Krankenhaus-Hubschrauberflugplatz-Verordnung ist es wohl neuerdings zwingend Notwendig Personal zur Brandbekämpfung an Hubschrauberlandeplätzen vorzuhalten . Da es unserer Geschäftsführung zu kostenintensiv ist bei jeder Landung einen Löschzug anzufordern ( ca 60 Landungen im Jahr ) kam man auf die glorreiche Idee das das doch vom Personal der Notaufnahme übernommen werden könnte .
Ist das rechtlich überhaupt möglich ? Unter welchen Sicherheitsbestimmungen ?
Gibt es ähnliche Planspiele in anderen Kliniken und wie geht ihr damit um . Betriebsrat wurde bereits informiert aber da steht man mehr auf Seiten der Klinikleitung .
- Qualifikation
- Krankenpfleger
- Fachgebiet
- Notaufnahme