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Hallo,
wir haben festgestellt, dass unterschiedliche Kassen Bewilligungen für die Medi-Gabe sehr unterschiedlich formulieren.
So schickt uns z.B. die AOK die Bewilligung nur für die Gabe, dennoch ist da kein Wort von "Richten". Steht nur 1x tägl. 7x wöchentlich Medikamentengabe. Darf NUR als alleinige Leistung abgerechnet werden.
Die DAK schreibt im gleichen Fall "Richten, Gabe, Kontrolle" 1x tägl. 7x wöchentlich. Hier steht auch nichts von "alleinige Leistung".
Wie darf man nun abrechnen?
1. Darf man der AOK das Richten 1x Woche also auch nicht in Rechnung stellen?
2. Darf man der DAK etwa das Richten 7x Woche in Rechnung stellen??? Und vor allem wichtig: bezahlt die DAK etwa die Medi-Gabe auch neben anderen SGB V Leistungen?
Noch eine Frage nebenbei: gibt es eine Richtlinie, die besagt, dass der Pflegedienst nur 3x Tag kommen darf? Was ist denn, wenn es z.B. 4x sein müssen? Wird einfach die Wegepauschale gestrichen oder auch die Leistungen?
Danke!
Gruß
ambPD
wir haben festgestellt, dass unterschiedliche Kassen Bewilligungen für die Medi-Gabe sehr unterschiedlich formulieren.
So schickt uns z.B. die AOK die Bewilligung nur für die Gabe, dennoch ist da kein Wort von "Richten". Steht nur 1x tägl. 7x wöchentlich Medikamentengabe. Darf NUR als alleinige Leistung abgerechnet werden.
Die DAK schreibt im gleichen Fall "Richten, Gabe, Kontrolle" 1x tägl. 7x wöchentlich. Hier steht auch nichts von "alleinige Leistung".
Wie darf man nun abrechnen?
1. Darf man der AOK das Richten 1x Woche also auch nicht in Rechnung stellen?
2. Darf man der DAK etwa das Richten 7x Woche in Rechnung stellen??? Und vor allem wichtig: bezahlt die DAK etwa die Medi-Gabe auch neben anderen SGB V Leistungen?
Noch eine Frage nebenbei: gibt es eine Richtlinie, die besagt, dass der Pflegedienst nur 3x Tag kommen darf? Was ist denn, wenn es z.B. 4x sein müssen? Wird einfach die Wegepauschale gestrichen oder auch die Leistungen?
Danke!
Gruß
ambPD
- Qualifikation
- Inhaber
- Fachgebiet
- Ambulanter Pflegedienst in Hessen