D
Hallo !
Folgendes Szenario:
Patient, inkomplett querschnittgelähmt (volle Funktion der Arme) kommt mit Nierenversagen auf die Station, kommt an die Dialyse.
Grunderkrankung: Osteomyelitis, fistulierender Prozess am Gesäß (Sitzbein).
Die Wunde wurde an der plastischen Chirurgie stets per ausduschen vorgereinigt.
Für den Patienten ist die Benutzung der dem Krankenzimmer angeschlossenen Nasszelle ohne Hilfe nicht möglich.
Nach einigen Wochen bessern sich Zustand und Befinden des Patienten, er bekommt Physiotherapie im Bett, es folgen Querbettsitzen und Mobilisation durch die Physiotherapeutin, der Patient kann schon bis zu einer halben Stunde im Rollstuhl sitzend verbringen.
Allerdings erbricht sich der Patient noch immer gelegentlich, und er leidet unter Durchfall.
Es steht ein großes, anscheinend behindertengerechtes Stationsbadezimmer zur Verfügung, angeblich auch mit Wannenlifter. Der Patient bittet um Hilfe beim Duschen, möchte das endlich nach mehreren Wochen.
Was macht ihr in diesem Fall - dürft ihr diese Hilfe geben oder nicht ? Vielleicht ist das keine so einfache Frage in einem Forum. Uns sagte niemand, man dürfe das aus Sicherheitsgründen nicht tun. Ich kann es mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen, denn da bräuchten wir keine behindertengerechten Ausstattungen und keine Duschliegen für die Wanne etc.
Eine weitere Frage: Gibt es eine genaue Definition von Bettlägerigkeit und einen Pflegestandard hinsichtlich der Waschung ?
Zur Information: Wir haben unzählige Male um Hilfe beim Duschen gebeten - Ärzte, Schwestern, Pfleger, "rauf" bis zum Primarius.
Vergeblich.
Wie sind eure Erfahrungen - wie lange maximal habt ihr Patienten, die zu wenig Kraft hatten es ganz alleine zu schaffen, nicht duschen können/dürfen ?
Vielen Dank für eure Antworten - DieRatsuchende.
Folgendes Szenario:
Patient, inkomplett querschnittgelähmt (volle Funktion der Arme) kommt mit Nierenversagen auf die Station, kommt an die Dialyse.
Grunderkrankung: Osteomyelitis, fistulierender Prozess am Gesäß (Sitzbein).
Die Wunde wurde an der plastischen Chirurgie stets per ausduschen vorgereinigt.
Für den Patienten ist die Benutzung der dem Krankenzimmer angeschlossenen Nasszelle ohne Hilfe nicht möglich.
Nach einigen Wochen bessern sich Zustand und Befinden des Patienten, er bekommt Physiotherapie im Bett, es folgen Querbettsitzen und Mobilisation durch die Physiotherapeutin, der Patient kann schon bis zu einer halben Stunde im Rollstuhl sitzend verbringen.
Allerdings erbricht sich der Patient noch immer gelegentlich, und er leidet unter Durchfall.
Es steht ein großes, anscheinend behindertengerechtes Stationsbadezimmer zur Verfügung, angeblich auch mit Wannenlifter. Der Patient bittet um Hilfe beim Duschen, möchte das endlich nach mehreren Wochen.
Was macht ihr in diesem Fall - dürft ihr diese Hilfe geben oder nicht ? Vielleicht ist das keine so einfache Frage in einem Forum. Uns sagte niemand, man dürfe das aus Sicherheitsgründen nicht tun. Ich kann es mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen, denn da bräuchten wir keine behindertengerechten Ausstattungen und keine Duschliegen für die Wanne etc.
Eine weitere Frage: Gibt es eine genaue Definition von Bettlägerigkeit und einen Pflegestandard hinsichtlich der Waschung ?
Zur Information: Wir haben unzählige Male um Hilfe beim Duschen gebeten - Ärzte, Schwestern, Pfleger, "rauf" bis zum Primarius.
Vergeblich.
Wie sind eure Erfahrungen - wie lange maximal habt ihr Patienten, die zu wenig Kraft hatten es ganz alleine zu schaffen, nicht duschen können/dürfen ?
Vielen Dank für eure Antworten - DieRatsuchende.
- Qualifikation
- Bürokaufmann
- Fachgebiet
- FiBu