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Moonracer
Hey zusammen,
ich habe mir heute das Thema Beratungsbedarf genauer angeschaut und möchte euch darstellen wie ich diesen ermitteln würde. Wenn ihr Verbesserungen habt oder eine andere Vorgehensweise habt, dann bitte ich euch diese mir zu nennen, damit ich mich auch verbessern kann.
Ermittlung des Beratungsbedarfs (Beispiel : Sturz)
Grüße,
Moonracer
ich habe mir heute das Thema Beratungsbedarf genauer angeschaut und möchte euch darstellen wie ich diesen ermitteln würde. Wenn ihr Verbesserungen habt oder eine andere Vorgehensweise habt, dann bitte ich euch diese mir zu nennen, damit ich mich auch verbessern kann.
Ermittlung des Beratungsbedarfs (Beispiel : Sturz)
- Sturzrisiko mittels entsprechendem Assessmentbogen ermitteln, heutzutage im SIS-Modell muss die Pflegefachkraft dies selbst einschätzen.
- Die Einschätzung erfolgt durch die Überprüfung der extrinsischen und intrinsischen Risikonfaktoren beim Bewohner (z.b. Stolperfallen, kein festes Schuhwerk, zu lange Hosen, Gleichgewichtsstörungen, Synkopeattacken,.....)
- Liegt bereits 1 Risikofaktor vor und der Bewohner mir den Eindruck macht, dass er sturzgefährdet ist, schätze ich den Bewohner als sturzgefährdet ein. Je nach dem wie der Zustand des Bewohners ist und welche weiteren Risikofaktoren hinzukommen ändert sich dann auch das Sturzrisiko.
- Liegt ein mittleres/hohes Sturzrisiko vor, werden entsprechende prophylaktische Maßnahmen getroffen, wie festes Schuhwerk, darauf achten, dass die Klingel in Reichweite des Bewohners ist, Stolperfallen vorbeugen, entfernen, Lichtverhältnisse optimieren, Anti-Rutschsocken, Hüftprotektoren..
- Diese Maßnahmen werden dann mit dem Bewohner und den Angehörigen gesprochen. Während diesem Gespräch erfolgt dann die Beratung.
Grüße,
Moonracer