AW: Benötigen wir dieses Pflegereförmchen?
Dann weißt Du bestimmt das zu einer Reform auch eine Veränderung des Personalbedarfs gehört .
Es wird mehr Personal eingesetzt aber nicht da wo es wirklich gebraucht wird nämlich in der bereits bestehenden ambulanten und stationären Pflege.
Aber für jede "Menge" an zukünftigen Beratern und Gutachtern scheint genug Geld da zusein .
"§ 7b SGB XI (Beratungsgutscheine): Verbindliche und nachweisbare Verpflichtung der Pflegekassen, frühzeitige Beratung anzubieten.
§ 18 SGB XI (Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit): Insbesondere Beauftragung anderer Gutachter möglich und Zusatzzahlung bei Nichteinhaltung der Bescheidungsfrist.
§ 18 a SGB XI (Dienstleistungsorientierung im Begutachtungsverfahren): Insbesondere Verhaltenskodex für die Begutachtung.
§ 36 SGB XI (Pflegesachleistung): Wahl des Versicherten aus Angeboten der Grundpflege, hauswirtschaftlichen Versorgung und häuslichen Betreuung. Zudem Möglichkeit des "Poolen" (= Inanspruchnahme durch mehrere Pflegebedürftige)
§ 38a SGB XI (Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen): Förderung alternativer Wohnformen durch Zusatzleistung iHv. 200 € monatlich.
§ 45a SGB XI (Förderung ehrenamtlicher Strukturen sowie der Selbsthilfe)
§§ 45e und 45f SGB XI: Förderung alternativer Wohnformen, insbesondere Wohngruppen.
§ 53b SGB XI (Beauftragung von anderen unabhängigen Gutachtern durch die Pflegekassen im Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit)
§ 123 SGB XI (Verbesserte Pflegeleistungen für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz als Übergangsregelung)"
Der Arbeits-Rechts-Berater - News News - Verlag Dr. Otto Schmidt, Kln
Besonders § 53 b "amüsiert" mich. Wie viele Gutachter werden demnächst los geschickt um eine Pflegebedürftigkeit fest zu stellen ?
Wo kommen denn auf einmal die unabhängigen Gutachter her ?
LG