
Moin,
im Zuge des ganzen Geredes über Schein und Nichtschein (selbständigkeit) noch eine Frage, die mir gerade eingefallen ist:
bei der Vermittlung über eine Agentur bekommt man ja einen Vermittlungsauftrag. Wie sieht es denn eigentlich aus zt - schickt ihr der Einrichtung oder dem Vermittler einen eigenen Dienstvertrag mit eigenen AGB's oder ist das nicht nötig?
Habe ich bis jetzt noch nicht gemacht - ihr?
Gruß
im Zuge des ganzen Geredes über Schein und Nichtschein (selbständigkeit) noch eine Frage, die mir gerade eingefallen ist:
bei der Vermittlung über eine Agentur bekommt man ja einen Vermittlungsauftrag. Wie sieht es denn eigentlich aus zt - schickt ihr der Einrichtung oder dem Vermittler einen eigenen Dienstvertrag mit eigenen AGB's oder ist das nicht nötig?
Habe ich bis jetzt noch nicht gemacht - ihr?
Gruß
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- Altenpfleger
- Fachgebiet
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