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AW: Arbeitszeitgesetz - Ich kapiere es nicht
Einfach das Arbetszeitgesetz von Anfang bis Ende durchlesen und darauf achten wo es Ausnahmeregelungen für die Pflege gibt. Dazu noch die von mit zitierte Generalvollmacht, und es dürfte endlich klar sein, das dieses Gesetz die Pflege nicht oder nicht ausreichend schützt. Was tatsächlich schützt sind vertragliche Regelungen, entweder im Arbeitsvertrag oder einem gültigen Tarifvertrag. Also Augen auf bei der AG-Wahl.
Und ob man diese Angstmacherei, ja nicht bei irgendwelchen Aufsichtsbehörden Fragen zu stellen, ernst nimmt, bleibt jedem selbst überlassen. Immerhin wird der ganze Kladderadatsch - Gewerbeaufsicht, Heimaufsicht, Gesundheitsamt usw. - von unseren Steuern und Abgaben finanziert.
Einfach das Arbetszeitgesetz von Anfang bis Ende durchlesen und darauf achten wo es Ausnahmeregelungen für die Pflege gibt. Dazu noch die von mit zitierte Generalvollmacht, und es dürfte endlich klar sein, das dieses Gesetz die Pflege nicht oder nicht ausreichend schützt. Was tatsächlich schützt sind vertragliche Regelungen, entweder im Arbeitsvertrag oder einem gültigen Tarifvertrag. Also Augen auf bei der AG-Wahl.
Und ob man diese Angstmacherei, ja nicht bei irgendwelchen Aufsichtsbehörden Fragen zu stellen, ernst nimmt, bleibt jedem selbst überlassen. Immerhin wird der ganze Kladderadatsch - Gewerbeaufsicht, Heimaufsicht, Gesundheitsamt usw. - von unseren Steuern und Abgaben finanziert.
- Qualifikation
- Altenpfleger
- Fachgebiet
- Nachtdienst