
Moin.
Der Titel sagt es ja schon, ich steige beim Arbeitszeitgesetz nicht wirklich durch. Jeder erzählt mir was Anderes, aber keiner weiß es genau.
Konkretes Beispiel:
Es wird in 12er Schichten gearbeitet - der Dienstplan sagt Montag bis Sonntag das sind 84h. Ist das ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz?
Die Einen sagen ja, weil die max. wöchentl. AZ von 60h nicht überschritten werden darf (wo steht denn das?)
Die anderen sagen nein, weil es um die durchschnittl. wöchentl. AZ geht und um die innerhalb von 6 Monaten regelmäßig zu überschreiten, müsste man jeden Monat mehr als 240h arbeiten. (wie rechnen die das dann? es hat doch nicht jeder Monat 4 Wochen/20 Arbeitstage?)
Wieder Andere sagen (die PDL z.B.): Das ist eine Regelung, die von der Kalenderwoche ausgeht. Wenn ich jemanden von Mittwoch bis Freitag die Woche darauf arbeiten lasse, sind es zwar gesamt 120h, aber nur 60h/Kalenderwoche, also vollkommen legal.
Das Einzige was ich gefunden habe ist das:
Und noch eine kurze Frage: Kein Tarifvertrag und im Arbeitsvertrag steht eine monatliche Arbeitszeit von 160h. Woher weiß ich denn, ob ich in der 5 oder 6 Tage Woche arbeite.
Ich habe so oft schon Anderen irgendwelche Gesetze erklärt, aber hier hab ich überhaupt keinen Durchblick. :heul:
Der Titel sagt es ja schon, ich steige beim Arbeitszeitgesetz nicht wirklich durch. Jeder erzählt mir was Anderes, aber keiner weiß es genau.
Konkretes Beispiel:
Es wird in 12er Schichten gearbeitet - der Dienstplan sagt Montag bis Sonntag das sind 84h. Ist das ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz?
Die Einen sagen ja, weil die max. wöchentl. AZ von 60h nicht überschritten werden darf (wo steht denn das?)
Die anderen sagen nein, weil es um die durchschnittl. wöchentl. AZ geht und um die innerhalb von 6 Monaten regelmäßig zu überschreiten, müsste man jeden Monat mehr als 240h arbeiten. (wie rechnen die das dann? es hat doch nicht jeder Monat 4 Wochen/20 Arbeitstage?)
Wieder Andere sagen (die PDL z.B.): Das ist eine Regelung, die von der Kalenderwoche ausgeht. Wenn ich jemanden von Mittwoch bis Freitag die Woche darauf arbeiten lasse, sind es zwar gesamt 120h, aber nur 60h/Kalenderwoche, also vollkommen legal.
Das Einzige was ich gefunden habe ist das:
Das hilft mir auch nicht wirklich weiter.[h=3]§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer[/h] Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Und noch eine kurze Frage: Kein Tarifvertrag und im Arbeitsvertrag steht eine monatliche Arbeitszeit von 160h. Woher weiß ich denn, ob ich in der 5 oder 6 Tage Woche arbeite.
Ich habe so oft schon Anderen irgendwelche Gesetze erklärt, aber hier hab ich überhaupt keinen Durchblick. :heul:
- Qualifikation
- PDL
- Fachgebiet
- Heimbeatmung
- Weiterbildungen
- Krisenintervention, Ernährungsberatung, PDL, Mentor, Pflegeexperte außerklinische Intensivpflege