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Hallo, Zusammen
habe einen Arbeitsvertrag vor mir liegen, und habe etwas Zweifel was Kündigung angeht. Der AV ist unbefristet und hier ist die Klausel:
Tritt der Arbeitnehmen seine Tätigkeit vetragswidrig nicht an oder beendet er sie vetragswidrig vorzeitig, so wird für jeden angefangenen Monat, in dem der AN vertragswidrig nicht tätig ist, eine Vertragsstrafe in Höhe von 1/12 (in ersten 6 Monaten 2/52) eines Jahresverdienstes unter Berücksichtigung sämtlicher Verdienstbestandteile verwirkt Zugrundezulegen sind die jenigen Bezüge, die der AN in den dem Vertragsbruch vorausgegangenen 12 Monaten erhalten hat
Hat das Arbeitsverhältnis noch keine 12 Monate bestanden oder noch nicht begonnen, so ist der Betrag zugrunde zu legen, der vertragsgemäß bis zum Ablauf von 12 Monaten bi ordnungsgemäße Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erzielt worden sein würde
Die Verpflichtung zur Zahlung der Vertragsstrafe durch den AN besteht in gleicher Wrise, wenn der AG das Arbeitsverhältnis fristlos kündigt, weil ein wichtiger Grund im Verhalten des AN vorliegt
Weitergehende Ansprüche des AG und insbesondere die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleiben unberuhrt. Gegenüber diesen Ansprüchen des AG kann der AN nicht aufrechnen
verstehe ich richtig, dass wenn ich vor Beginn der Arbeit etwas anderes gefunden habe , eine Strafe zahlen muss? das wäre vertragswidrig, aber eine ordentliche Kündigung wäre ok ?
Danke für Eure Antworten im Vorab
habe einen Arbeitsvertrag vor mir liegen, und habe etwas Zweifel was Kündigung angeht. Der AV ist unbefristet und hier ist die Klausel:
Tritt der Arbeitnehmen seine Tätigkeit vetragswidrig nicht an oder beendet er sie vetragswidrig vorzeitig, so wird für jeden angefangenen Monat, in dem der AN vertragswidrig nicht tätig ist, eine Vertragsstrafe in Höhe von 1/12 (in ersten 6 Monaten 2/52) eines Jahresverdienstes unter Berücksichtigung sämtlicher Verdienstbestandteile verwirkt Zugrundezulegen sind die jenigen Bezüge, die der AN in den dem Vertragsbruch vorausgegangenen 12 Monaten erhalten hat
Hat das Arbeitsverhältnis noch keine 12 Monate bestanden oder noch nicht begonnen, so ist der Betrag zugrunde zu legen, der vertragsgemäß bis zum Ablauf von 12 Monaten bi ordnungsgemäße Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erzielt worden sein würde
Die Verpflichtung zur Zahlung der Vertragsstrafe durch den AN besteht in gleicher Wrise, wenn der AG das Arbeitsverhältnis fristlos kündigt, weil ein wichtiger Grund im Verhalten des AN vorliegt
Weitergehende Ansprüche des AG und insbesondere die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleiben unberuhrt. Gegenüber diesen Ansprüchen des AG kann der AN nicht aufrechnen
verstehe ich richtig, dass wenn ich vor Beginn der Arbeit etwas anderes gefunden habe , eine Strafe zahlen muss? das wäre vertragswidrig, aber eine ordentliche Kündigung wäre ok ?
Danke für Eure Antworten im Vorab
- Qualifikation
- Krankenschwester
- Fachgebiet
- Intensivstation