N
NicolePaetz
Neues Mitglied
Basis-Konto
- 24.06.2018
Hallo zusammen,
ich hoffe, uns kann jemand helfen. Meine Kollegin (pflegerische Leitung) und ich (pädagogische Leitung) sowie weitere 8 Mitarbeiter haben gekündigt (31.7.-30.9. laufen die Verträge aus, 3 zum 31.7., 4 zum 31.08., 3 zum 30.09.).
Unsere Einrichtung hat einen Vertrag mit den Krankenkassen. Bei uns können max. 12 Gäste betreut werden (Kurzzeitpflege). Heute habe ich exemplarisch den Dienstplan für September geschrieben. Es ist Vorgabe der KK, dass in der Nacht nur Ge(K)iP wachen dürfen, keine Hep's. Die Folge ist, dass in den Schichten (F+S) nur noch jeweils 1 Kraft anwesend ist.
Die Geschäftsführung will dies mit Ehrenamtlichen und Helfern sowie Schülern auffangen. Besonders die Helfer haben wie nach Biostoffverordnung verlangt nicht die erforderlichen Impfungen bzw. wird dies nicht überprüft.
Wir Leitungen finden, es geht gar nicht! Wir sehen das Wohl der Gäste gefährdet und die Belastung der Mitarbeiter als unerträglich.
Unsere Frage nun: dürfen wir dies beim MDK und der Heimaufsicht melden? Wir sehen es als unsere Pflicht, wissen aber nicht, ob wir damit die Datenschutzverpflichtung brechen. Wir wollen zum einen selbst keine Klage am Hals haben, aber auf der anderen Seite können wir diese Zustände ja nicht billigen und zugucken.
Ich als Pädagogin habe da auch ganz klar die Kindeswohlgefährdung im Blick, meine Kollegin natürlich die mangelnde pflegende Versorgbarkeit.
Wer kann uns helfen - wie gehen wir richtig vor?
Ich scheide zum 31.07. aus, meine Kollegin zum 31.08.
Freue mich auf Tipps!
LG
Nicole Paetz
ich hoffe, uns kann jemand helfen. Meine Kollegin (pflegerische Leitung) und ich (pädagogische Leitung) sowie weitere 8 Mitarbeiter haben gekündigt (31.7.-30.9. laufen die Verträge aus, 3 zum 31.7., 4 zum 31.08., 3 zum 30.09.).
Unsere Einrichtung hat einen Vertrag mit den Krankenkassen. Bei uns können max. 12 Gäste betreut werden (Kurzzeitpflege). Heute habe ich exemplarisch den Dienstplan für September geschrieben. Es ist Vorgabe der KK, dass in der Nacht nur Ge(K)iP wachen dürfen, keine Hep's. Die Folge ist, dass in den Schichten (F+S) nur noch jeweils 1 Kraft anwesend ist.
Die Geschäftsführung will dies mit Ehrenamtlichen und Helfern sowie Schülern auffangen. Besonders die Helfer haben wie nach Biostoffverordnung verlangt nicht die erforderlichen Impfungen bzw. wird dies nicht überprüft.
Wir Leitungen finden, es geht gar nicht! Wir sehen das Wohl der Gäste gefährdet und die Belastung der Mitarbeiter als unerträglich.
Unsere Frage nun: dürfen wir dies beim MDK und der Heimaufsicht melden? Wir sehen es als unsere Pflicht, wissen aber nicht, ob wir damit die Datenschutzverpflichtung brechen. Wir wollen zum einen selbst keine Klage am Hals haben, aber auf der anderen Seite können wir diese Zustände ja nicht billigen und zugucken.
Ich als Pädagogin habe da auch ganz klar die Kindeswohlgefährdung im Blick, meine Kollegin natürlich die mangelnde pflegende Versorgbarkeit.
Wer kann uns helfen - wie gehen wir richtig vor?
Ich scheide zum 31.07. aus, meine Kollegin zum 31.08.
Freue mich auf Tipps!
LG
Nicole Paetz
- Qualifikation
- Diplom-Pädagogin