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Guten Morgen,
ich arbeite in einem Altenheim mit knapp 100 Bewohnern, ich bin als Exam. Altenpfleger angestellt. Per Vereinbarung in ausschließlich mündlicher Form werde ich als Dauernachtwache beschäftigt und mache das jetzt in diesem Haus seit ca. 15 Monaten, im Arbeitsvertrag steht davon nichts. Ich habe eine 85% Stelle bzw. habe somit eine 35 Std./ Woche. Um einen Rythmus von 7 Nachtwachen - 7 frei ... zu haben habe ich die Stundenanzahl reduziert. Ich arbeite von 20:00 Uhr bis 6:15 Uhr, abgezogen 45 Minuten für die Pause.
(Anmerkung: Ich bin die einzige Fachkraft im Haus mit einer Pflegeassistentin, eigentlich kann mich niemand vertreten, ich muss im Haus bleiben, somit dürfte die Pause eigentlich nicht abgezogen werden, oder??? Ist das dann Bereitschaftszeit oder grundsätzlich Arbeitszeit, die vergütet werden muss???).
Nun nach den Fakten zu meiner Frage und meinem Problem.
Wenn ich Urlaub habe, z.B. zwei Wochen, dann werden die Wochenenden nicht als Urlaubstag/ Arbeitstag bewertet.
Die Arbeitstage, Montag bis Freitag, werden nur mit 7 Stunden bewertet.
Infolge führt jeder Urlaub zu erheblichen Minusstunden.
Das Haus gehört zu einer sehr kleinen Kette, die gängigen Tarifverträge finden hier keine Anwendung bzw. wird im Arbeitsvertrag nicht auf etwas in der Art verwiesen. Es gibt also keine Regelung oder Aussage darüber wie und warum ein Arbeitstag mit 7 Stunden anstatt z.B. 7,5 oder 10 Stunden bewertet wird.
Ich arbeite seit vielen Jahren als Dauernachtwache, niemals hatte ich jedoch das Problem das ich umfangreiche Minusstunden ansammle durch einen Urlaub.
Gruss und vielen herzlichen Dank
Zellmann
ich arbeite in einem Altenheim mit knapp 100 Bewohnern, ich bin als Exam. Altenpfleger angestellt. Per Vereinbarung in ausschließlich mündlicher Form werde ich als Dauernachtwache beschäftigt und mache das jetzt in diesem Haus seit ca. 15 Monaten, im Arbeitsvertrag steht davon nichts. Ich habe eine 85% Stelle bzw. habe somit eine 35 Std./ Woche. Um einen Rythmus von 7 Nachtwachen - 7 frei ... zu haben habe ich die Stundenanzahl reduziert. Ich arbeite von 20:00 Uhr bis 6:15 Uhr, abgezogen 45 Minuten für die Pause.
(Anmerkung: Ich bin die einzige Fachkraft im Haus mit einer Pflegeassistentin, eigentlich kann mich niemand vertreten, ich muss im Haus bleiben, somit dürfte die Pause eigentlich nicht abgezogen werden, oder??? Ist das dann Bereitschaftszeit oder grundsätzlich Arbeitszeit, die vergütet werden muss???).
Nun nach den Fakten zu meiner Frage und meinem Problem.
Wenn ich Urlaub habe, z.B. zwei Wochen, dann werden die Wochenenden nicht als Urlaubstag/ Arbeitstag bewertet.
Die Arbeitstage, Montag bis Freitag, werden nur mit 7 Stunden bewertet.
Infolge führt jeder Urlaub zu erheblichen Minusstunden.
Das Haus gehört zu einer sehr kleinen Kette, die gängigen Tarifverträge finden hier keine Anwendung bzw. wird im Arbeitsvertrag nicht auf etwas in der Art verwiesen. Es gibt also keine Regelung oder Aussage darüber wie und warum ein Arbeitstag mit 7 Stunden anstatt z.B. 7,5 oder 10 Stunden bewertet wird.
Ich arbeite seit vielen Jahren als Dauernachtwache, niemals hatte ich jedoch das Problem das ich umfangreiche Minusstunden ansammle durch einen Urlaub.
Gruss und vielen herzlichen Dank
Zellmann
- Qualifikation
- Exam. Altenpfleger
- Fachgebiet
- Nachtwache