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Hallo, wer kann mir in Sachen Stellenbezeichnungen im Dienstvertrag weiterhelfen?
Ich habe innerhalb meines Betriebes einen neuen Fachbereich bzw. mehrere Fachbereiche übernommen.
Die Fachbereiche sind Einrichtungsübergreifend und bin so für verschiedene Einrichtungen zuständig.
Zu den Fachbereichen zählen Qualitätsmanagementbeauftragte, Datenschutzbeauftragte und Hygienebeauftragte.
Die Wochenarbeitszeit wird anteilig Stundenweise pro Einrichtung und Fachbereich aufgesplittet .
Doch laut Änderung im Dienstvertrag sind nur die Fachbereiche QMB und Datenschutzbeauftragte aufgelistet und stundenmäßig aufgesplittet.
Der Begriff Hygienebeauftragte fehlt im Änderungsvertrag gänzlich, weiß somit auch nicht die anteilige Stundenzahl pro Einrichtung. Unabhängig vom Dienstvertrag, habe ich auch für die Hygienebeauftragte eine gesonderte Stellenbezeichnung speziell für das Aufgabenfeld Hygiene erhalten.
Hier meine Frage:
Ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Stellenbezeichnung Hygienebeauftragte mit in den Änderungsvertrag aufzunehmen?
Kann der Arbeitgeber verlangen, das ich Hygienebeauftragte bin, obwohl dies nicht im Änderungsvertrag erwähnt wurde?
Der Arbeitgeber begründet das fehlen der Stellenbezeichnung Hygienebeauftragte im Dienstvertrag damit, dass es automatisch zur QMB gehört.
Allerdings musste ich hierfür eine gesonderte Weiterbildung absolvieren, um das erforderliche Zertifikat zur "Weiterbildung zur Hygienebeauftragten" vorweisen zu können und wird auch bei der FQA eingereicht.
Ich habe innerhalb meines Betriebes einen neuen Fachbereich bzw. mehrere Fachbereiche übernommen.
Die Fachbereiche sind Einrichtungsübergreifend und bin so für verschiedene Einrichtungen zuständig.
Zu den Fachbereichen zählen Qualitätsmanagementbeauftragte, Datenschutzbeauftragte und Hygienebeauftragte.
Die Wochenarbeitszeit wird anteilig Stundenweise pro Einrichtung und Fachbereich aufgesplittet .
Doch laut Änderung im Dienstvertrag sind nur die Fachbereiche QMB und Datenschutzbeauftragte aufgelistet und stundenmäßig aufgesplittet.
Der Begriff Hygienebeauftragte fehlt im Änderungsvertrag gänzlich, weiß somit auch nicht die anteilige Stundenzahl pro Einrichtung. Unabhängig vom Dienstvertrag, habe ich auch für die Hygienebeauftragte eine gesonderte Stellenbezeichnung speziell für das Aufgabenfeld Hygiene erhalten.
Hier meine Frage:
Ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Stellenbezeichnung Hygienebeauftragte mit in den Änderungsvertrag aufzunehmen?
Kann der Arbeitgeber verlangen, das ich Hygienebeauftragte bin, obwohl dies nicht im Änderungsvertrag erwähnt wurde?
Der Arbeitgeber begründet das fehlen der Stellenbezeichnung Hygienebeauftragte im Dienstvertrag damit, dass es automatisch zur QMB gehört.
Allerdings musste ich hierfür eine gesonderte Weiterbildung absolvieren, um das erforderliche Zertifikat zur "Weiterbildung zur Hygienebeauftragten" vorweisen zu können und wird auch bei der FQA eingereicht.
- Qualifikation
- Pflegedienstleitung