
Hallo in die Runde,
nach langer Zeit melde ich mich hier noch mal zu Wort. Ich habe die Suchfunktion benutzt, aber nicht den richtigen Erfolg gehabt.
Meine Frage:
Ich habe in NRW zwischen 2002 und 2003 eine Weiterbildung gemacht in Form eines Kontakt - Selbststudiums zur WBL, PDL und HL mit einem Stundenumfang von insgesamt 770 Unterrichtsstunden in dem Fachseminar und auch mit einem qualifiziertem Abschluss. Jetzt kann ich eine neue Stelle als WBL in Bayern anfangen. Laut der dortigen PDL und HL haben dort Heimaufsicht und MDK für meine Einstellung grünes Licht gegeben. Der Geschäftsführer möchte jedoch eine schriftliche Bestätigung des Fachseminars, dass meine Weiterbildung auch in Bayern anerkannt ist. Ich habe mich auch mit dem entsprechenden Fachseminar in Verbindung gesetzt. Heute kam ein Schreiben von dem Fachseminar, in dem steht, dass ich in dem oben genannten Zeitraum diese Weiterbildung nach § 71 Abs. 3 SGB XI mit den oben genannten Unterrichtsstunden teilgenommen und auch einen qualifizierten Abschluss erreicht habe. Aber: Es geht nicht daraus hervor, dass diese Weiterbildung auch in Bayern anerkannt ist. Kann mir hier jemand weiter helfen, da ich auch im Internet schon gesucht habe, aber keine eindeutige Antwort gefunden habe.
Danke und mit freundlichen Grüßen
Gizmo2
nach langer Zeit melde ich mich hier noch mal zu Wort. Ich habe die Suchfunktion benutzt, aber nicht den richtigen Erfolg gehabt.
Meine Frage:
Ich habe in NRW zwischen 2002 und 2003 eine Weiterbildung gemacht in Form eines Kontakt - Selbststudiums zur WBL, PDL und HL mit einem Stundenumfang von insgesamt 770 Unterrichtsstunden in dem Fachseminar und auch mit einem qualifiziertem Abschluss. Jetzt kann ich eine neue Stelle als WBL in Bayern anfangen. Laut der dortigen PDL und HL haben dort Heimaufsicht und MDK für meine Einstellung grünes Licht gegeben. Der Geschäftsführer möchte jedoch eine schriftliche Bestätigung des Fachseminars, dass meine Weiterbildung auch in Bayern anerkannt ist. Ich habe mich auch mit dem entsprechenden Fachseminar in Verbindung gesetzt. Heute kam ein Schreiben von dem Fachseminar, in dem steht, dass ich in dem oben genannten Zeitraum diese Weiterbildung nach § 71 Abs. 3 SGB XI mit den oben genannten Unterrichtsstunden teilgenommen und auch einen qualifizierten Abschluss erreicht habe. Aber: Es geht nicht daraus hervor, dass diese Weiterbildung auch in Bayern anerkannt ist. Kann mir hier jemand weiter helfen, da ich auch im Internet schon gesucht habe, aber keine eindeutige Antwort gefunden habe.
Danke und mit freundlichen Grüßen
Gizmo2
- Qualifikation
- exam. Altenpflegerin
- Fachgebiet
- stationäres Altenheim
- Weiterbildungen
-
Weiterbildung bei TERTIA Bonn als WBL, PDL, HL
Weiterbildung bei Cekib Nürnberg als Pain Nurse
Weiterbildung bei IAFW Regensburg als Hygienebeauftragte Stationäre Pflege