Hallo Elwetritsche,
da gibt es einiges zu beachten:
Grundsätzlich behalte im Kopf: eine reine Quellenangabe ist unter Umständen nicht ausreichend, insbesondere nicht bei Bildern / Grafiken.
Ganz grob:
Zitieren darfst Du Texte, wenn zu erkennen ist, daß er nicht einfach als vollständiger Artikel übernommen ist, sondern es ein eigenes Textwerk ist welches durch das Zitat gestützt (oder nicht) wird. Am besten ist immer, dem Verfasser ne kurze Mail zu schicken, wenn Du Texte ganz übernehmen willst. Auch Zitate bzw. deren Quellenangaben sollten dann ausreichend sein, daß sich kein Urheber oder Rechteverwerter daran stören kann.
Texte deren Urheber bereits (ich bin nicht ganz sicher) 70 Jahre tot sind kannst Du frei zitieren. Ebenso Texte die Allgemeingut sind (z.B. Redensarten / Volksweisheiten).
Bei Bildern und Grafiken ist das nicht so einfach, der beliebte "Bilderklau" über google kann gewaltig teuer werden, ebenso wie das Abdrucken von zum Beispiel Passfotos ohne die Genehmigung des Fotografen (die Genehmigung der abgebildeten Person reicht eventuell NICHT aus) etc. .
Für Fotos / Grafiken empfehle ich für so ein Projekt einfach lizenzfreie Software zu kaufen. Diese Foto- und Grafiksammlungen gibt es zum Beispiel bei Pearl meist deutlich unter 20,00 Euro. Dort ist dann vermerkt, daß man sie frei verwenden darf und Du meist nur ein bestimmtes "Copyright" (auch wenn es das im dt. Recht eigentlich gar nicht gibt) ins Bild einfügen musst (klein); Anleitung liegt bei bzw. ist auf den CD`s vorhanden, kein Problem.
Auch darf man, falls man einen Kinoabend im Seniorenheim oder sowas plant, niemals einen Film mit titel öffentlich bewerben. Das dürfen ausschließlich Kinobetreiber und ähnliche Firmen die dafür lizensiert sind - und Kinobetreiber o.ä. schicken einem schon mal ne nicht ganz günstige anwaltliche Abmahnung.... .
Klingt alles komplizierter, als es in Wirklichkeit ist. Und ich bin natürlich kein Jurist, also alle Angaben ohne Gewähr ;-).
Im Zweifel, kannst Du Dich zum Beispiel in einem Rechtsform (z.B. jurathek) schlau machen (dort die Forumssuche z.B. mit "Zitate" oder "Urheberrecht" benutzen).
Es gilt natürlich außerdem: wo kein Kläger, da kein Richter.
Es dürfte bisher nicht oft vorgekommen sein, daß eine Heimzeitung od. auch eine Zeitung eines Krankenpflegedienstes wegen Verstößen gegen das Urheberrecht oder Nutzungs- und Verwertungsrecht Dritter verklagt wurde.
Das Risiko in des würde ich möglichst minimieren.
Es grüßt Dich
Jochen