
Ich habe da mal eine Frage die speziell Praktikanten oder Schüler betreffen.
Bei uns wird ein Praktikant oder Schüler 1. Lehrjahres alleine eine Station mit 15 Bew. zur Pflege überlassen.
Der komplete Früh oder Spätdienst muß von ihnen abgesichert werden.
Wie ist es in anderen Häusern ? Dürfen Schüler oder Praktikanten überhaupt als Vollkraft im Dienstplan erscheinen ?
Bei uns läuft es nämlich so- bei drei Stationen sind drei Spätdienste, davon eine Exe, eine Helferin und ein Schüler oder Praktikant.
Ist dies zulässig?
Gibt es Ausnahmen z.B. in der Urlaubszeit
Bei uns wird ein Praktikant oder Schüler 1. Lehrjahres alleine eine Station mit 15 Bew. zur Pflege überlassen.
Der komplete Früh oder Spätdienst muß von ihnen abgesichert werden.
Wie ist es in anderen Häusern ? Dürfen Schüler oder Praktikanten überhaupt als Vollkraft im Dienstplan erscheinen ?
Bei uns läuft es nämlich so- bei drei Stationen sind drei Spätdienste, davon eine Exe, eine Helferin und ein Schüler oder Praktikant.
Ist dies zulässig?
Gibt es Ausnahmen z.B. in der Urlaubszeit
- Qualifikation
- krankenschwester
- Fachgebiet
- pflegeheim