
Da finde ich "nur" die Anrechnung von gleichwertigen Ausbildungen .... meiner Rechtsauffassung nach kann eine einjährige Ausbildung niemals gleichwertig mit einer dreijährigen Ausbildung sein.Hallo Monika,
schau mal §6.
Gruß renje
Wenn Du anderslautende Kommentare oder Entscheidungen hast: her damit :grin:.
Gruß
Monika
- Qualifikation
- Lehrerin für Pflegeberufe, Qualitätsmanagerin
- Fachgebiet
- Leiterin Fachseminar für Altenpflege