J
Liebe Forumsmitglieder,
ich hab da eine Frage zu dem Thema Alltagsbegleitung und Betreuungsassistenz in der ambulanten Pflege.
Kann jeder Pflegedienst in seinem Versorgungsvetrag auch das Leistungsangebot zur Betreuungsleistung nach § 45 b SGB XI anbieten, und kann die Betreuungsleistung dann von einem beliebigen Mitarbeiter erbracht werden, oder muss ein Pflegedienst der neben der pflegerischen auch eine Alttagsbetreuung anbieten möchte, einen Mitarbeiter speziell zur Betreuungsassistenz oder Alltagsbegleitung ausbilden lassen?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen, besten Dank im voraus,
Johannhh
ich hab da eine Frage zu dem Thema Alltagsbegleitung und Betreuungsassistenz in der ambulanten Pflege.
Kann jeder Pflegedienst in seinem Versorgungsvetrag auch das Leistungsangebot zur Betreuungsleistung nach § 45 b SGB XI anbieten, und kann die Betreuungsleistung dann von einem beliebigen Mitarbeiter erbracht werden, oder muss ein Pflegedienst der neben der pflegerischen auch eine Alttagsbetreuung anbieten möchte, einen Mitarbeiter speziell zur Betreuungsassistenz oder Alltagsbegleitung ausbilden lassen?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen, besten Dank im voraus,
Johannhh
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