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[FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]Patiententestament - subkutan Infusionen -Recht
wir haben einen Bewohner mit einem Patiententestament dem es gestern sehr schlecht ging. Er hat zweimal sehr stark erbrochen und war anschließend nicht mehr ansprechbar. Der gerufene Notarzt hatte im EKG Herzrhythmusstörungen festgestellt. Er sprach sich mit den Angehörigen ab weil er der Meinung war das der Bewohner sterben wird. Gab ihm Morphium damit er keine Schmerzen hat. Im Patiententestament ist vermerkt dass der Bewohner keine lebensverlängernde Maßnahmen wünscht. Keine PEG und kleine Krankenhauseinweisung soll vorgenommen werden.
Der Notarzt war der Meinung das der Bewohner jederzeit sterben kann aber auch das sich sein Zustand jederzeit wieder stabilisieren kann. Im Laufe des Nachmittags blieb der Zustand des Bewohners unverändert. Am Abend ging es dem Bewohner etwas besser. In der Nacht verschlechterte sich der Zustand wieder dramatisch, der herbeigerufene Bereitschaftsarzt schrieb in die Patienten Dokumentation, Präfinales Stadium Bewohner nicht mehr ansprechbar, keine Medikamente, kein Sauerstoff, keine Infusionen mehr.
Heute Morgen war Bewohner wieder voll ansprechbar, reagierte auf Ansprache das es ihm wieder gut geht. Außer dass er sehr verschleimt ist ging es ihm gut.
Der Bereitschaftsarzt der nachts hier war hat auf dem Medikamenten Blatt keine Medikamente abgesetzt. Der Bewohner hat laut Hausärztin zweimal täglich 500 ml subkutane Infusionen eingetragen.
Nun war die Sachlage eine andere als in der Nacht als der Bereitschaftsarzt den Bewohner gesehen hat.
Ich habe dem Bewohner eine subkutane Infusion angelegt nach dem sich der Zustand des Bewohners stabilisiert hatte.Medikamente waren nicht auf dem Medikamentenblatt abgesetzt.S.c. Infusionen waren als Bedarf angesetzt. Ein Kollege ist der Meinung dass der Bewohner gar nichts mehr bekommen sollte. Weil der Bereitschaftsarzt das so eingetragen hat.
Wäre der Bewohner gestern im gleichen Zustand gewesen das mit seinem Ableben zu rechnen gewesen wäre hätte ich ihm keine Infusion mehr gegeben. Aber ich kann keinen Bewohner der ansprechbar ist und der Allgemeinzustand wesentlich verbessert ist ohne Flüssigkeitszufuhr einfach liegen lassen. Auch Heute morgen war Bew. wach und ansprechbar Hat getrunken und einen halben Teller Brei gegessen.
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wir haben einen Bewohner mit einem Patiententestament dem es gestern sehr schlecht ging. Er hat zweimal sehr stark erbrochen und war anschließend nicht mehr ansprechbar. Der gerufene Notarzt hatte im EKG Herzrhythmusstörungen festgestellt. Er sprach sich mit den Angehörigen ab weil er der Meinung war das der Bewohner sterben wird. Gab ihm Morphium damit er keine Schmerzen hat. Im Patiententestament ist vermerkt dass der Bewohner keine lebensverlängernde Maßnahmen wünscht. Keine PEG und kleine Krankenhauseinweisung soll vorgenommen werden.
Der Notarzt war der Meinung das der Bewohner jederzeit sterben kann aber auch das sich sein Zustand jederzeit wieder stabilisieren kann. Im Laufe des Nachmittags blieb der Zustand des Bewohners unverändert. Am Abend ging es dem Bewohner etwas besser. In der Nacht verschlechterte sich der Zustand wieder dramatisch, der herbeigerufene Bereitschaftsarzt schrieb in die Patienten Dokumentation, Präfinales Stadium Bewohner nicht mehr ansprechbar, keine Medikamente, kein Sauerstoff, keine Infusionen mehr.
Heute Morgen war Bewohner wieder voll ansprechbar, reagierte auf Ansprache das es ihm wieder gut geht. Außer dass er sehr verschleimt ist ging es ihm gut.
Der Bereitschaftsarzt der nachts hier war hat auf dem Medikamenten Blatt keine Medikamente abgesetzt. Der Bewohner hat laut Hausärztin zweimal täglich 500 ml subkutane Infusionen eingetragen.
Nun war die Sachlage eine andere als in der Nacht als der Bereitschaftsarzt den Bewohner gesehen hat.
Ich habe dem Bewohner eine subkutane Infusion angelegt nach dem sich der Zustand des Bewohners stabilisiert hatte.Medikamente waren nicht auf dem Medikamentenblatt abgesetzt.S.c. Infusionen waren als Bedarf angesetzt. Ein Kollege ist der Meinung dass der Bewohner gar nichts mehr bekommen sollte. Weil der Bereitschaftsarzt das so eingetragen hat.
Wäre der Bewohner gestern im gleichen Zustand gewesen das mit seinem Ableben zu rechnen gewesen wäre hätte ich ihm keine Infusion mehr gegeben. Aber ich kann keinen Bewohner der ansprechbar ist und der Allgemeinzustand wesentlich verbessert ist ohne Flüssigkeitszufuhr einfach liegen lassen. Auch Heute morgen war Bew. wach und ansprechbar Hat getrunken und einen halben Teller Brei gegessen.
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- Qualifikation
- Altenpflegerin
- Fachgebiet
- Pflegestation