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Hallo,
ich möchte ein Problem mal ansprechen, ich arbeite in der stationären Altenpflege und wir haben seit einer Woche einen Bewohner aus dem Krankenhaus bekommen, der an Demenz erkrankt ist und schon mehrmals gefallen ist laut Krankenhausbericht. Seit 2 Wochen hat er einen Betreuer bekommen, der nicht gerade kooperativ ist.Unsere Mitarbeiter haben bei ihm in den letzten Tagen das Bettgitter einfach hochgemacht, weil er angeblich sturzgefährdet ist. Ich kannte den Bewohner noch nicht und ich fragte dann, ob denn schon ein ärtztliches Atest vorliegt und wir schon vom Amtsgericht die Genehmigung haben.
Es lag nichts vor. Somit haben wir keine Berechtigung das Bettgitter hochzumachen. Den Tag wo ich Frühdienst hatte, ist er über das Bettgitter gestiegen und hat sich glücklicherweise nichts getan. Nun meine Frage,ist es richtig das ohne ärztliches Atest und Genehmigung vom Amtsgericht das Bettgitter nicht hoch darf? Somit machen wir uns ja strafbar. Wenn dem Bewohner etwas passiert wäre, hätten wir bestimmt eine Anzeige vom Beteuer bekommen. Wie ist nun die Rechtslage? Wer kennt sich damit aus und kann mir weiterhelfen.
Lg Jana1:sad:
ich möchte ein Problem mal ansprechen, ich arbeite in der stationären Altenpflege und wir haben seit einer Woche einen Bewohner aus dem Krankenhaus bekommen, der an Demenz erkrankt ist und schon mehrmals gefallen ist laut Krankenhausbericht. Seit 2 Wochen hat er einen Betreuer bekommen, der nicht gerade kooperativ ist.Unsere Mitarbeiter haben bei ihm in den letzten Tagen das Bettgitter einfach hochgemacht, weil er angeblich sturzgefährdet ist. Ich kannte den Bewohner noch nicht und ich fragte dann, ob denn schon ein ärtztliches Atest vorliegt und wir schon vom Amtsgericht die Genehmigung haben.
Es lag nichts vor. Somit haben wir keine Berechtigung das Bettgitter hochzumachen. Den Tag wo ich Frühdienst hatte, ist er über das Bettgitter gestiegen und hat sich glücklicherweise nichts getan. Nun meine Frage,ist es richtig das ohne ärztliches Atest und Genehmigung vom Amtsgericht das Bettgitter nicht hoch darf? Somit machen wir uns ja strafbar. Wenn dem Bewohner etwas passiert wäre, hätten wir bestimmt eine Anzeige vom Beteuer bekommen. Wie ist nun die Rechtslage? Wer kennt sich damit aus und kann mir weiterhelfen.
Lg Jana1:sad:
- Qualifikation
- Altenpflegerin
- Fachgebiet
- stationäre ALTENPFLEGE